Deponiestandortsuche in der Region Stuttgart
Mineralische Abfälle und belasteter Bodenaushub müssen auch in Zukunft sicher entsorgt werden. Dafür ist der Verband Region Stuttgart (VRS) gesetzlich verantwortlich. Diese Abfälle werden derzeit im Rahmen einer Pflichtenübertragung auf die AVL Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH von dieser auf ihren Deponien entsorgt. Da diese bisher genutzten Deponiekapazitäten langfristig nicht ausreichen, sucht der VRS nach geeigneten Standorten für neue Deponien der Klassen I und II. Aktuell beraten die politischen Gremien des Verbands über die Ergebnisse der fachlichen Standortsuche. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft, wo es derzeit steht und welche nächsten Schritte geplant sind.
Das Verfahren auf einen Blick
Bis eine neue Deponie in Betrieb gehen kann, sind mehrere aufeinander aufbauende Schritte nötig. Das Vorhaben befindet sich noch in einer frühen Phase: Welche Standorte weiter untersucht und geplant werden, entscheiden die politischen Gremien des VRS. Ob eine Deponie tatsächlich gebaut werden darf, klärt erst das förmliche Planfeststellungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit.
Warum braucht es eine Deponiestandortsuche?
Gesetzlicher Auftrag und Zuständigkeit
Warum ist der VRS für Deponien zuständig?
Laut § 7 Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz ist der Verband Region Stuttgart öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für mineralische Abfälle, die der Deponieklasse DK II zuzuordnen sind, und verunreinigten Bodenaushub, der der Deponieklasse DK I zuzuordnen ist.
Was sagt die Deponieverordnung?
Die Deponieverordnung (DepV) regelt bundesweit die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge von Deponien verschiedener Klassen mit strengen Umweltauflagen.
Warum wird eine zehnjährige Entsorgungssicherheit gefordert?
Nach dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz muss jeder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen und fortschreiben, in dem unter anderem die Entsorgungssicherheit für mindestens zehn Jahre darzustellen ist.
Warum braucht es eine Standortsuche?
Mineralische Abfälle der Deponieklassen I und II werden derzeit im Rahmen einer Pflichtenübertragung auf die AVL Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH von dieser auf ihren Deponien entsorgt. Da diese bisher genutzten Deponiekapazitäten in den Landkreisen langfristig nicht ausreichen, sucht der VRS nach geeigneten Standorten für neue Deponien der Klassen I und II.
Wer hat die Standortsuche durchgeführt?
Die wat IngenieurgesellschaftmbH, Karlsruhe, hat im Auftrag des VRS – unter Mitwirkung des Instituts für Umweltstudien (IUS) und rechtlich begleitet von der Kanzlei Dolde Mayen & Partner die Standortsuche auf der Grundlage eines mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmten und vom Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung beschlossenen Kriterienkatalogs durchgeführt.
Wer entscheidet darüber, wo die Deponien gebaut werden?
Die Planung und Errichtung einer Deponie bedarf einer Änderung des Regionalplans und einer Festlegung von Deponiestandorten im Regionalplan. Darüber entscheidet die Verbandsversammlung des Verbands nach Vorberatung im Planungsausschuss.
Sind Standorte für Deponien im Regionalplan festgelegt, entscheidet die Verbandsversammlung nach Vorberatung in dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung für welchen Standort die Planfeststellungsunterlagen mit allen erforderlichen Gutachten erarbeitet und ein Planfeststellungsantrag gestellt werden. Den Planfeststellungsbeschluss für die Deponie erlässt das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Planfeststellungsbehörde.
Was ist die „Projektsteuerungsgruppe Deponie“?
Ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern des Planungsausschusses und des Wirtschaftsausschusses der Regionalversammlung. Es befasst sich vor den jeweiligen Ausschusssitzungen intensiv mit der Deponiestandortsuche.
Abfallarten und Entsorgungsbedarf
Welche Abfallarten werden auf der Deponie abgelagert?
Mineralische Abfälle, die aufgrund ihrer Zuordnungswerte einer Deponie der Klasse DK II zuzuordnen sind, wie z.B. Schlacken und Gießereisande sowie verunreinigter Bodenaushub, der aufgrund seiner Zuordnungswerten einer Deponie der Klasse DK I zuzuordnen ist.
Was ist der Unterschied zwischen Deponieklasse I und II?
DK I ist für Bodenaushub mit geringeren Verunreinigungen, DK II für mineralische Abfälle mit höherem organischem Anteil. DK II hat strengere technische Anforderungen.
Wird auch Abfall von außerhalb der Region angenommen?
Nach § 7 Abs. 1 LKreiWiG ist der Verband Region Stuttgart nur für die in seinem Verbandsgebiet anfallenden Abfälle der dort genannten Art als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig.
Standortsuche
Wie wurde die Standortsuche durchgeführt?
Die Standortsuche wurde flächendeckend im gesamten Verbandsgebiet in 3 Stufen durchgeführt:
1) Analyse des Verbandsgebiet mit Ausschluss-, Rückstell- und Ergänzungskriterien auf der Grundlage der im Geoinformationssystem (GIS) hinterlegten Flächendaten und mit Begehungen,
2) Natur- und artenschutzbezogene Bewertung der in Stufe 1 ermittelten Positivbereichen,
3) Bewertung der Vor- und Nachteile der Positivbereiche aufgrund von Bewertungsmerkmalen und verbal-argumentative Gegenüberstellung.
Was sind Ausschluss-, Rückstell- und Ergänzungskriterien?
Ausschlusskriterien schließen Flächen aus, weil sie anders genutzt werden (z.B. Siedlungsflächen), einem besonderen Schutz unterliegen (z.B. Naturschutzgebiete und gesetzlich geschützte Biotope), für eine Deponie zu klein sind oder aus deponietechnischen Gründen für eine Deponie ungeeignet sind (z.B. zu große Hangneigung). Rückstell- und Ergänzungskriterien bewerten Nutzungskonflikte, die Umweltverträglichkeit, deponietechnische Anforderungen, Schutzabstände, die der Errichtung und dem Betrieb einer Deponie entgegenstehen, weil es Flächen im Verbandsgebiet gibt, die diese Einschränkungen nicht aufweisen und deshalb vorzugswürdig sind.
Was ist die Deponieaufstandsfläche und warum werden mindestens 20 Hektar benötigt?
Die Deponieaufstandsfläche ist die Grundfläche des eigentlichen Deponiekörpers. Für eine Kombination von DK I und DK II an einem Standort sind mindestens 20 ha erforderlich.
Warum gilt eine Entfernung von 25 Kilometern als Maßstab?
Dies ist ein Erfahrungswert der Gutachter. Erfahrungsgemäß akzeptieren Anliefernde Transportentfernungen bis etwa 25 km Luftlinie. Standorte nahe am Abfallaufkommen halten Transportkosten, Lkw-Verkehr und Emissionen gering.
Wurden auch bestehende Deponien, Steinbrüche oder Gruben als Standorte geprüft?
Ja. Bestehende Deponien, Steinbrüche und andere grundsätzlich infrage kommende Standorte wurden von den Gutachtern geprüft.
Wo finde ich die Unterlagen zur Standortsuche?
Die Unterlagen zur Standortsuche werden auf dieser Seite veröffentlicht. Sitzungsunterlagen der Gremien sind zudem im Ratsinformationssystem des Verbands abrufbar.
Deponiebetrieb
Welche Prozesse laufen auf einem Deponiestandort ab?
Annahme und Kontrolle der Abfälle, kontrollierte Ablagerung, Verdichtung, Sickerwassererfassung und -behandlung, Umweltmonitoring, Stilllegung und Nachsorge.
Wie läuft die Anlieferung ab?
Abfälle werden per LKW angeliefert, an der Waage erfasst, geprüft und kontrolliert auf dem Ablagerungsbereich eingebaut. Die Deponieverordnung regelt strenge Anforderungen an das Annahmeverfahren, durch die sichergestellt ist, dass auf der Deponie nur Abfälle angenommen werden, die zur Ablagerung zugelassen sind.
Ist eine Anlieferung per Bahn möglich?
Die Anlieferung erfolgt üblicherweise per Lkw.
Können Recycling und Verwertung den Deponiebedarf ersetzen?
Über 90% der Bau- und Abbruchabfälle werden bereits verwertet. Für die restlichen ca. 8% ist eine Deponierung zwingend erforderlich.
Was kostet der Bau der Deponien und wer bezahlt ihn?
Mit dem Neubau einer Deponie sind Investitionen verbunden, deren Höhe von den jeweiligen Standort- und Projektbedingungen abhängt. Die Refinanzierung erfolgt über die Entgelte für die Ablagerung.
Beteiligung
Was wurde im Bürgerforum besprochen?
Rund 50 Zufallsbürger und -bürgerinnen haben Standortkriterien bewertet und Empfehlungen für den Kriterienkatalog erarbeitet.
Wie kann ich mich am Verfahren beteiligen?
Förmliche Beteiligung und Einwendungen sind sowohl im Verfahren zur Regionalplanänderung als auch im Planfeststellungsverfahren möglich.