Aufgaben des Verbandes
Der Aufgabenbereich des Verbands Region Stuttgart umfasst alle Bereiche des Lebens im Ballungsraum: Siedlung, Verkehr, Wirtschaft und Umwelt. Im "Gesetz zur Stärkung der Zusammenarbeit in der Region Stuttgart" hört sich das so an:

Pflichtaufgaben:



Freiwillige Aufgaben:

Trägerschaft und Koordinierung von Als Querschnittsaufgaben kommen die Bereiche Europa, Nachhaltigkeit und Fraueninteressen hinzu.

Die Regionalversammlung hält es für sinnvoll, die Kompetenzen des Verbands in mehreren Bereichen zu ergänzen (vgl. Beschlüsse vom April 1998 und vom Oktober 2002). Die wurde teilweise vom Landtag aufgegriffen. Das Verbandsgesetz wurde zuletzt im November 2004 um zusätzliche Rechte ergänzt.

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