Die Innenstädte sollen als attraktive Zentren zum Einkaufen, Bummeln und für Begegnungen erhalten bleiben. Das war das Ziel der Regionalplanteilän-
derung "Großflächiger Einzelhandel und Veranstaltungszentren" 2002.
Danach dürfen Einzelhandelsgroßprojekte in Unter-, Mittel- und im Oberzentrum Stuttgart entstehen - und zwar nur an ausgewiesenen geeigneten Standorten. Innenstadtrelevante Sortimente, also Dinge des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittel, Textilien oder Haushaltswaren, sollen nur noch in den Innenstädten, z.B. Möbel, Bau- oder Heimwerkerbedarf können auch außerhalb der Ortszentren angeboten werden.
Mit dieser Regelung wurde ein wirkungsvolles Instrument geschaffen, um dem Wildwuchs von Einkaufszentren auf der "grünen Wiese", am Ortsrand und in Gewerbegebieten wirkungsvoll zu begegnen. Auf der nächsten Seite zusammengestellt finden Sie die Unterlagen und das zugehörige Kartenmaterial des derzeit geltenden Regionalplankapitels 2.7, das im März 2002 mit großer Mehrheit von der Regionalversammlung verabschiedet wurde.
Regionalplan-Teilfortschreibung im Kapitel Einzelhandelsgroßprojekte genehmigt
Die von der Regionalversammlung am 09.07.2008 mit großer Mehrheit als Satzung beschlossene Teilfortschreibung im Kapitel 2.7 ist jetzt vom Wirtschaftsministerium mit Bescheid vom 10.11.2008 genehmigt worden. Mit der Einfügung eines neuen Plansatzes wird klar gestellt, dass die Grundsätze und Ziele des Kapitels 2.7. auch bei Agglomerationen von Einzelhandelsbetrieben zum Tragen kommen können. Darüber hinaus werden durch die Teilfortschreibung des Regionalplans die Handlungsmöglichkeiten zur Sicherung der Grundversorgung für alle Städte und Gemeinden verbessert. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung am 21.11.2008 im Staatsanzeiger wird die Teilfortschreibung verbindlich. Den Text der Teilfortschreibung können Sie hier herunterladen:
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