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Verband Region Stuttgart

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Auf den folgenden Seiten gibt es daher weitergehende Informationen:

Das steht im Regionalplan

Die Menschen in der Region Stuttgart leben regional. Pendeln zwischen Wohn- und Arbeitsort gehört für einen Großteil von ihnen zum Alltag. Kinder fahren zur Schule in die Nachbarstadt, Fußballfans ins Stadion nach Stuttgart oder Erholungssuchende ins Grüne. Verwaltungsgrenzen spielen im täglichen Leben kaum eine Rolle. Um die verschiedenen Ansprüche an den Raum unter einen Hut zu bringen, müssen sie überörtlich koordiniert werden. Konkret geht es um die Siedlungsentwicklung, den Freiraumschutz oder den Erhalt und den Ausbau von Infrastruktur. Auch die Abstimmung von Standorten für großflächigen Einzelhandel gehört dazu.

Hier kommt die regionale Ebene ins Spiel, die zwischen den allgemeinen Entwicklungsleitlinien des Landes und der konkreten Planung von Städten und Gemeinden angesiedelt ist.
Beim Regionalplan handelt es sich um eine Gesamtplanung auf regionaler Ebene für etwa 15 Jahre. Der Regionalplan entfaltet nur für alle öffentlichen Planungsträger wie Fachbehörden oder Kommunen eine bindende Wirkung. Gegenüber Privatpersonen und Investoren hat der Regionalplan keine unmittelbare Wirkung, er kann allerdings Orientierungshilfen geben. Die Erfordernisse der Raumordnung für die Region Stuttgart legt der Regionalplan textlich und zeichnerisch als Ziele und Grundsätze fest.

 

Der Regionalplan der Region Stuttgart besteht aus drei – nur in gedruckter Form - rechtsverbindlichen Teilen, die als Satzung von der Regionalversammlung beschlossen werden:

 

  • der Textteil des Regionalplans
  • die Raumnutzungskarte im Maßstab 1:50.000 (siehe unten)
  • die Strukturkarte der Region mit Raumkategorien, zentralen Orten und Entwicklungsachsen im Maßstab 1:200.000

 

Informativen Charakter haben die Begründung sowie die weiteren Karten des Regionalplans. Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung. Er enthält im Wesentlichen Informationen zum derzeitigen Umweltzustand in der Region, insbesondere für die Schutzgüter: Mensch, Flora/Fauna/Biodiversität, Boden, Wasser, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Darüber hinaus zeigt er die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf den Umweltzustand, die aufgrund der verbindlichen Festlegungen des Regionalplans (Ziele) zu erwarten sind. Eine Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen, Vorschläge zur Vermeidung und Verringerung der Auswirkungen sowie zur Überwachung des Umweltzustands sind ebenfalls Teil des Umweltberichts.

Der Regionalplan

Raumplanung– ist das nicht Sache der Kommunen? Wer den eigenen Alltag einmal durchdenkt merkt schnell, dass sich das Leben nicht innerhalb der Gemeindegrenzen abspielt. Egal ob es zum Arbeitsplatz, zum Sport oder ins Grüne geht, täglich bewegt man sich ganz natürlich zwischen verschiedenen Kommunen. Die Menschen leben regional. Deshalb ist es wichtig, Planung auch auf regionaler Ebene zu organisieren. Hier kommt der Regionalplan ins Spiel – er bildet eine Gesamtplanung auf regionaler Ebene für etwa 15 Jahre.

Auf über 400 Seiten sind die Ziele und Grundsätze zur Raumentwicklung in der Region Stuttgart textlich und zeichnerisch festgelegt. Die verbindlichen Vorgaben dienen Städten und Gemeinden zum Beispiel dazu, Bebauungspläne zu entwickeln. Regionalplanung findet natürlich nicht im luftleeren Raum statt. Sie orientiert sich an den Landesentwicklungsplänen der Bundesländer sowie der Bundesraumordnung und ist zwischen den allgemeinen Entwicklungsleitlinien des Landes und der konkreten Planung von Städten und Gemeinden angesiedelt.

Zu den wichtigsten Inhalten des Regionalplans gehört die Siedlungsentwicklung. Immer mehr Menschen möchten in der Region Stuttgart leben. Wie kann man für sie neuen Wohnraum schaffen und gleichzeitig Freiflächen erhalten? Der Regionalplan legt fest, wo zuerst gebaut werden soll und welche Grünzüge unbebaut bleiben sollen. Auch der Erhalt und Ausbau von Infrastruktur und die Abstimmung von Standorten für großflächigen Einzelhandel gehört zum regionalen Aufgabengebiet.

Der Regionalplan liefert nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern auch die Begründungen dazu. Teil dieser Begründung ist der Umweltbericht: Er enthält Informationen insbesondere für die Schutzgüter: Mensch, Flora/Fauna/Biodiversität, Boden, Wasser, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Darüber hinaus zeigt er die Auswirkungen auf den Umweltzustand, die aufgrund der verbindlichen Festlegungen des Regionalplans zu erwarten sind.

Die Strukturkarte der Region mit Raumkategorien, zentralen Orten und Entwicklungsachsen im Maßstab 1:200.000

Der Regionalplan

Raumplanung– ist das nicht Sache der Kommunen? Wer den eigenen Alltag einmal durchdenkt merkt schnell, dass sich das Leben nicht innerhalb der Gemeindegrenzen abspielt. Egal ob es zum Arbeitsplatz, zum Sport oder ins Grüne geht, täglich bewegt man sich ganz natürlich zwischen verschiedenen Kommunen. Die Menschen leben regional. Deshalb ist es wichtig, Planung auch auf regionaler Ebene zu organisieren. Hier kommt der Regionalplan ins Spiel – er bildet eine Gesamtplanung auf regionaler Ebene für etwa 15 Jahre.

Auf über 400 Seiten sind die Ziele und Grundsätze zur Raumentwicklung in der Region Stuttgart textlich und zeichnerisch festgelegt. Die verbindlichen Vorgaben dienen Städten und Gemeinden zum Beispiel dazu, Bebauungspläne zu entwickeln. Regionalplanung findet natürlich nicht im luftleeren Raum statt. Sie orientiert sich an den Landesentwicklungsplänen der Bundesländer sowie der Bundesraumordnung und ist zwischen den allgemeinen Entwicklungsleitlinien des Landes und der konkreten Planung von Städten und Gemeinden angesiedelt.

Zu den wichtigsten Inhalten des Regionalplans gehört die Siedlungsentwicklung. Immer mehr Menschen möchten in der Region Stuttgart leben. Wie kann man für sie neuen Wohnraum schaffen und gleichzeitig Freiflächen erhalten? Der Regionalplan legt fest, wo zuerst gebaut werden soll und welche Grünzüge unbebaut bleiben sollen. Auch der Erhalt und Ausbau von Infrastruktur und die Abstimmung von Standorten für großflächigen Einzelhandel gehört zum regionalen Aufgabengebiet.

Der Regionalplan liefert nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern auch die Begründungen dazu. Teil dieser Begründung ist der Umweltbericht: Er enthält Informationen insbesondere für die Schutzgüter: Mensch, Flora/Fauna/Biodiversität, Boden, Wasser, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Darüber hinaus zeigt er die Auswirkungen auf den Umweltzustand, die aufgrund der verbindlichen Festlegungen des Regionalplans zu erwarten sind.

Regionalplan Digital

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