Festlegung eines Regionalen Gewerbeschwerpunkts in Aichelberg
Die Regionalversammlung hat am 28.07.2021 beschlossen, ein Regionalplan-Änderungsverfahren zur Festlegung eines rund 20 Hektar großen Regionalen Gewerbeschwerpunkts in der Gemeinde Aichelberg einzuleiten (Vorranggebiet „Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen“).
Gegenwärtig erfolgt die frühzeitige Information zu diesem Planungsverfahren. Es handelt sich noch nicht um das Beteiligungsverfahren. Dieses findet zu einem späteren Zeitpunkt auf der Grundlage eines konkreten Planentwurfs statt, der zur Zeit erarbeitet wird. Informationen zum geplanten Änderungsverfahren finden sich hier:
- Die räumliche Lage des Bereichs kann der Übersichtskarte entnommen werden: Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Regionalplans
- Weiter Informationen: Sitzungsvorlage (mit Anlage) der Regionalversammlung vom 28.07.2021
- Das Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) bzw. § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz (LplG) wird derzeit vorbereitet. Auf der Grundlage des konkreten Planentwurfs können dann die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Stellung zu den Planungen nehmen. Hierzu erfolgt zu gegebener Zeit eine gesonderte Bekanntmachung und Beteiligung.
- Die Gemeinde wird am 21.05.2023 einen Bürgerentscheid über dieses Gewerbegebiet durchführen. Das Regionalplanverfahren ruht insofern derzeit.