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Region beschließt weiteres Vorgehen für mögliche Stadtbahntrassen im Landkreis Böblingen

Anbindung nach Ditzingen weiterhin als kurzfristige Änderung im Regionalverkehrsplan in Betracht. Stadtbahnverlängerung nach Böblingen/Sindelfingen erfordert weitere Prüfungen.

Im Zuge der derzeit laufenden kurzfristigen Ergänzung des Regionalverkehrsplans hat der Verkehrsausschuss des Verbands Region Stuttgarts in der Sitzung vom Mittwoch das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Verlängerung von Stadtbahnlinien im Landkreis Böblingen beschlossen. Eine mögliche Verlängerung nach Ditzingen ist künftig als Vorhaben höchster Dringlichkeit zu führen. Die Verlängerung nach Böblingen/Sindelfingen erfordert weitere Prüfungen. Eine abschließende Beurteilung sowie Einordnung in die Dringlichkeitsstufen des Regionalverkehrsplans sollen daher im Rahmen der mittelfristigen Anpassung erfolgen. Eine Verlängerung nach Leonberg wird aufgrund eines unzureichenden Nutzen-Kosten-Verhältnisses nicht für mögliche Änderungen berücksichtigt.

Verlängerung nach Ditzingen und Sindelfingen/Böblingen

Für eine Stadtbahn nach Ditzingen konnte in einer standardisierten Bewertung die Förderwürdigkeit nachgewiesen werden. Die Bahnverbindung ist Teil einer Maßnahme, die eine Anbindung an den S-Bahnhof, an das Gewerbegebiet und die Errichtung eines Stadtbahn-Betriebshofes in Weilimdorf umfasst. Unter der Bezeichnung „Anbindung Weilimdorf S-Bahnhof und Gewerbegebiet, Stuttgart-Hausen sowie Ditzingen-Ost und -Süd an das Stadtbahnnetz“ wird die Maßnahme im Zuge der kurzfristigen Ergänzung des Regionalverkehrsplans in die höchste Dringlichkeit eingestuft.

Die Untersuchung des Landkreises Böblingen zu Stadtbahnverbindungen im Landkreisgebiet zeigt, dass für eine Verbindung von Stuttgart-Vaihingen aus nach Böblingen/Sindelfingen ein Kosten-Nutzen-Indikator über 1,0 erreicht werden kann. Gutachter sehen angesichts der vorliegenden Erkenntnisse eine gute Chance dafür, dass die Förderwürdigkeit in einer späteren Bewertung mit neuer Faktenlage nachgewiesen werden kann. Die Ergebnisse müssen jedoch noch in weiteren Planungsschritten vertieft und validiert werden. Dabei spielen insbesondere die Vereinbarkeit mit anderen noch zu realisierenden Schienenprojekten entlang der Gäubahn sowie die Entscheidungen in der Landeshauptstadt zu einer Stadtbahnanbindung des „Eiermann-Areals“ in Stuttgart eine Rolle.

Vor diesem Hintergrund soll eine Verlängerung nach Böblingen/Sindelfingen zunächst nicht als neues Projekt in den Regionalverkehrsplan aufgenommen und in die Dringlichkeitsstufen eingeordnet werden. Vorerst werden die ohnehin anstehenden nächsten Planungsschritte zum künftigen Schienenverkehrsangebot auf der Panorama- und Gäubahn südlich von Stuttgart abgewartet. Eine Prüfung sowie abschließende Beurteilung und Einordnung in die Dringlichkeitsstufen des Regionalverkehrsplans kann im Rahmen der mittelfristigen Anpassung erfolgen.

Pressemitteilung als PDF-Download

 

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