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Verband Region Stuttgart

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Windkraft in der Region: Start der zweiten Offenlage – Beteiligungsverfahren und Infoveranstaltungen

Im April hat die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart die zweite Offenlage zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen beschlossen. Am Montag, 2. Juni, startet das Beteiligungsverfahren zu den geänderten Teilen des Planentwurfs. Bei einer digitalen Informationsveranstaltung kann sich die Öffentlichkeit informieren.

Was ist neu am Planentwurf? Welche Flächen sind neu dazugekommen, welche wurden verändert oder gestrichen? Wie kann man seine Stellungnahme abgeben? Um diese Fragen zu klären, veranstaltet der Verband Region Stuttgart eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit:

am Donnerstag, 5. Juni, um 18 Uhr (digital über Microsoft-Teams)
(Der Teilnahmelink für die digitale Veranstaltung wird nach der Anmeldung zugesandt)

Eine Anmeldung bis Dienstag, 3. Juni, unter www.region-stuttgart.org/anmeldung-wind-2025 ist erforderlich. Für die Träger öffentlicher Belange und Kommunen gibt es einen weiteren Informationstermin, zu dem separat eingeladen wird.


Zum Beteiligungsverfahren 
Zu den geänderten Teilen des Planentwurfs haben Träger öffentlicher Belange, Kommunen sowie die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die zweite Offenlage des Planentwurfes für die Öffentlichkeit startet am Montag, 2. Juni, und endet am Freitag, 1. August. Am Beteiligungsverfahren kann man auf unterschiedlichen Wegen teilnehmen: Am einfachsten können die Stellungnahmen online über die digitale Beteiligungsplattform unter https://beteiligung-regionalplan.de/region-stuttgart-wind2 abgegeben werden. Oder per Mail an windenergie@region-stuttgart.org. 
Der neue Planentwurf zur Teilfortschreibung Windkraft findet sich online (www.region-stuttgart.org/wind/) auf der Homepage des Verbands Region Stuttgart. Alternativ können die Unterlagen vor Ort in der Geschäftsstelle des VRS (Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart) zu den Geschäftszeiten (außer am 20. Juni und 3. Juli) eingesehen werden. 

Hintergrund zur zweiten Offenlage
Nachdem in der ersten Offenlage über 6.500 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, von Trägern öffentlicher Belange und Kommunen eingegangen waren, wurden diese aufbereitet, ausgewertet und der Regionalversammlung vorgelegt: Zahlreiche Stellungnahmen bezogen sich auf rechtlich zwingende Ausschlusskriterien, wie zum Beispiel den Mindestabstand zur Wohnnutzug im Außenbereich oder die Anwendung des Überlastungsschutzes. Auch die Aufnahme von neuen Gebieten wurde vorgeschlagen. Die Regionalversammlung hat sich intensiv mit den Stellungnahmen auseinandergesetzt und in der Sitzung im April über alle vorgebrachten Belange und den Umgang damit diskutiert. Das Ergebnis dieser Beratung stellt der neue Planentwurf dar, der nun in die Offenlage geht: Dieser umfasst 89 Vorranggebiete, die knapp zwei Prozent der Regionsfläche entsprechen. Somit kann das durch Landesgesetz vorgegebene Flächenziel von 1,8 Prozent erreicht werden. Im Vergleich zur ersten Offenlage hat sich die Gesamtfläche um rund 7.130 Hektar verkleinert.

Pressemitteilung als PDF-Download 

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