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Presseinformationen |

Deutliche Mehrheit für neuen Regionalplan

Planungsausschuss spricht sich für den neuen Regionalplan aus - Regionalversammlung entscheidet am 22. Juli

Für den Beschluss des neuen Regionalplans durch die Regionalversammlung am Mittwoch, 22. Juli zeichnet sich eine deutliche Mehrheit ab. Nach über sechsstündiger, intensiver Vorberatung im heutigen Planungsausschuss haben CDU, SPD und FDP der gut 1000 Seiten dicken Vorlage zugestimmt. Freie Wähler und Grüne enthielten sich der Stimmen, da noch abschließender Klärungsbedarf bestünde. Auch die Republikaner enthielten sich.

Regionaldirektorin Jeannette Wopperer wies eingangs auf die enorme Arbeit hin, die in dem Regionalplan stecke und die weit über das rechtlich erforderliche Maß hinaus gegangen sei. So sei der Dialog mit Bürgern und Fachleuten schon frühzeitig gesucht worden, um eine möglichst hohe Transparenz herzustellen. Im formalen Verfahren seien über 300 Träger gehört, etwa 3.500 Einzelhinweise seien behandelt worden.

Der Regionalplan dient als Richtschnur für die räumliche Entwicklung der Region Stuttgart. Ein wesentliches Ziel besteht darin, Freiräume für die Naherholung aber auch die Frischluftzufuhr zu schützen sowie sorgsam neue Flächen zu bebauen. Dies geschieht, indem beispielsweise Wohn- und Gewerbeflächen in größeren Orten und entlang der Schienenstrecken konzentriert werden.

Der Kern der heutigen Diskussion drehte sich darum, wie stark Wohn- und Gewerbeflächen künftig wachsen dürfen, oder einfacher gesagt, wie groß der Spielraum von Städten und Gemeinden bei der Flächenausweisung ist. Der Regionalplan sieht in Gemeinden mit Eigenentwicklung eine Zunahme von Wohneinheiten von einem Prozent alle fünf Jahre vor. Städte, die größer sind und an der Schiene liegen, sollen ein Plus von 1,5 Prozent Wohneinheiten alle fünf Jahre erhalten. Diese Orientierungswerte, die Grundlage für die Flächenausweisungen der Kommunen sind, können in begründeten Ausnahmen höher liegen. Sie dienen dazu, bei künftig nur noch leicht steigender oder stagnierender Bevölkerung einen kommunalen Wettbewerb um Einwohner zu verhindern.

Interfraktioneller Antrag

CDU, SPD und FDP hatten in einem gemeinsamen Antrag eine intensive Auseinandersetzung mit den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten bei der Ausweisung von Bauflächen durchgesetzt. Sie haben verankert, dass auch künftig die Nutzung von Baulücken Vorrang vor neuen Wohngebieten auf der grünen Wiese hat.

Udo Goldmann betonte für die CDU, der Regionalplan dürfe „nicht der Beliebigkeit anheim fallen“. Entscheidend seien Rechtssicherheit und Verbindlichkeit. Die Änderungen dienten dazu, das Recht der Kommunen auf Eigenentwicklung ausdrücklich anzuerkennen. Für die SPD würdigte Andrea Schwarz diesen „Kompromiss“, der zentrale Forderungen ihrer Fraktion aufgreife: „Mehr Wohnen auf der gleichen Fläche“ sowie „mehr Flexibilität für Kommunen ohne dabei das Flächensparen zu vergessen“. Auch für die FDP gehe eine alte Forderung in Erfüllung, sagte Ulrich Scholtz. Er sprach sich dafür aus, die Eigenentwicklung nicht zu sehr abzuschneiden“.

Gegen die zentralen Inhalte dieses interfraktionellen Antrags sprachen sich Freie Wähler und Grüne aus, wenngleich aus unterschiedlichen Motiven. Alfred Bachofer erkannte für die Freien Wähler darin eine „Mogelpackung“ mit „Nebelkerzen“, die den Kommunen keineswegs entgegenkomme. Der Antrag seiner Fraktion, die Orientierungswerte höher zu setzen, fand keine Mehrheit. Beate Wittkopp hatte aus Sicht der Grünen den Eindruck, „einer ziemlichen Inszenierung beizuwohnen“. Sie befürchtete Beliebigkeit und die Aufgabe des regionalen Selbstverständnisses zu Gunsten parteipolitischer Interessen.

Ganz allgemein bewerten die Republikaner den Regionalpan als „wirtschaftspolitisch schädlich“, sagte Egon Eigenthaler. Seiner Auffassung nach seien die Gestaltungsspielräume zu sehr eingeschränkt.

Der Beschluss über den Regionalplan steht auf der Tagesordnung der nächsten Regionalversammlung am Mittwoch, 22. Juli. Auf Wunsch der Freien Wähler war geklärt worden, dass diese Entscheidung der „alten“ Regionalversammlung rechtlich zulässig ist. Der Regionalplan tritt in Kraft, wenn ihn das Wirtschaftsministerium abschließend genehmigt hat.

Der Regionalplan – Leitlinie mit Zielen und Grundsätzen Der Regionalplan gibt als Gesamtkonzept die Leitlinien für eine ausgewogene Freiraum-, Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung vor. Seine Ziele und Grundsätze gelten insbesondere für Planungen von Städten und Gemeinden, zum Teil verbindlich. Diese überörtliche Planung und Koordinierung, speziell der Siedlungsentwicklung, ist gerade in einer so dicht besiedelten Region wie Stuttgart unerlässlich und im Übrigen gesetzlich vorgeschrieben.

Mittwoch, 17. Juni 2009/la

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