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Verband Region Stuttgart

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Presseinformationen |

Einheitlicher Rechtsrahmen für die ÖPNV-Finanzierung

Verband Region Stuttgart möchte eine allgemeine Vorschrift auf den Weg bringen – weiterer Schritt für transparente Verkehrsfinanzierung

STUTTGART: Transparent, nachvollziehbar und gerecht erwarten sich Steuerzahler, Verkehrsunternehmer und Politiker die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs. Der Verband Region Stuttgart geht einen weiteren Schritt, um das Vertragsdickicht in der ÖPNV-Finanzierung zu lichten. Der Verkehrsausschuss hat gestern in seiner nicht öffentlichen Sitzung zugestimmt, dass die Region im Zusammenwirken mit allen Partnern im VVS eine allgemeine Vorschrift entwerfen soll. Ziel ist es, durch diese Rechtsvorschrift die Finanzierung des ÖPNV im Verbundgebiet auf neue, allgemeinverbindliche Beine zu stellen. Die derzeit 40 Verträge zwischen Busunternehmen, VVS-Kreisen und Verband Region Stuttgart über die Anwendung des VVS-Tarifs sowie die weiteren über 200 ergänzenden Verträge sollen nach dem Vertragsende durch eine allgemeine Vorschrift abgelöst werden, die für alle gilt und drei wesentliche Dinge regelt:

Erstens: die Kriterien für die Verteilung der Fahrgeldeinnahmen aus dem VVS-Topf auf die Verkehrsunternehmen. Zweitens: die Höhe der Ausgleichszahlungen, die sich durch die Nutzung mehrerer Verkehrsmittel und die Überschreitung mehrerer Tarifzonen ergeben (Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste). Und drittens: die Aufwendungen der Verkehrsunternehmen, die durch Einführung des VVS-Tarifs entstanden sind, zum Beispiel Fahrscheindrucker für den Verkauf von Tickets im Bus. Die Finanzierung des einheitlichen VVS-Tarifs ist dem Verband Region Stuttgart per Gesetz als Pflichtaufgabe in die Wiege gelegt worden. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist er befugt, eine allgemeine Vorschrift zu erlassen.

Die Vorteile dieses einheitlichen Rechtsrahmens liegen auf der Hand. „Wir nehmen unsere Verantwortung gegenüber unseren Vertragspartnern ernst. Wir schaffen Transparenz für alle Beteiligten. Verlässliche Rahmenbedingungen sind vor allem für die Busunternehmen, deren Verträge überwiegend 2014 enden, wichtig“, betont Regionaldirektorin Jeannette Wopperer. Darüber hinaus stellt eine allgemeine Vorschrift – in bestimmtem Umfang – eine Alternative zur klassischen Ausschreibung dar. „Wir greifen damit die Interessen der Verkehrsunternehmer auf“, unterstreicht Verkehrsdirektor Dr. Jürgen Wurmthaler, „weil wir ein berechenbares Verfahren für die Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen und Ausgleichszahlungen für die jeweiligen Verkehrslinien schaffen“.

Der Verband Region Stuttgart hatte bereits in den letzten Jahren initiiert, die Finanzierung des einheitlichen VVS-Tickets auf leistungsbezogene Verträge mit den Verkehrsunternehmen umzustellen. Eine europäische Verordnung, die Ende 2009 in Kraft trat, ermöglicht nun den Erlass einer allgemeinen Vorschrift und damit einen neuen Rechtsrahmen für „diskriminierungsfreien Wettbewerb“.

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