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Verband Region Stuttgart

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Festlegung eines Schwerpunktes für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen in Mundelsheim

Am 28.07.2021 hat die Regionalversammlung beschlossen, ein Regionalplan-Änderungsverfahren zur Festlegung eines rund 20 Hektar großen Regionalen Gewerbeschwerpunkts in der Gemeinde Mundelsheim einzuleiten (Vorranggebiet „Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen“). Im Gegenzug soll ein rund 7 Hektar großer, bislang nicht umgesetzter Teil des im Regionalplan festgelegten Gewerbeschwerpunkts "Ottmarsheimer Höhe" zurückgenommen und als Regionaler Grünzug festgelegt werden.

Gemäß Raumordnungsgesetz § 9 Abs. 1 wurde im Oktober 2021 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der von der Planung möglicherweise berührten öffentlichen Stellen durchgeführt. Parallel dazu erfolgte das Scopingverfahren zur Abstimmung des Untersuchungsrahmens der Strategischen Umweltprüfung. Bei der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Planunterlagen hat eine eingehende Auseinandersetzung mit den eingegangen Hinweisen stattgefunden.

Am 29. Mai 2022 hatten sich im Rahmen einer Dialogischen Bürgerbeteiligung die wahlberechtigen Mundelsheimerinnen und Mundelsheimer grundsätzlich für die Entwicklung eines Regionalen Gewerbeschwerpunkts auf ihrer Gemarkung ausgesprochen. Damit wurde eine solide die Grundlage die Weiterführung des Regionalplanänderungsverfahren und die Entwicklung des Gewerbegebietes geschaffen.

Offenlage

Auf der Basis des Beschlusses der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart am 29.03.2023 wurde der Planentwurf gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz bzw. § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz in der Zeit vom 24.04.2023 bis einschließlich 26.05.2023 beim Verband Region Stuttgart, in den Landratsämtern des Rems-Murr-Kreises, des Landkreises Ludwigsburg und in der Gemeinde Mundelsheim öffentlich ausgelegt. Hierüber wurde durch öffentliche Bekanntmachung informiert.

Die Beteiligungsunterlagen, das sind der Planentwurf mit Textteil, Begründung, Kartendarstellungen und Umweltbericht sowie als weitere Unterlagen zur Information die Sitzungsvorlage der Regionalversammlung vom 29.03.2023, mit allen Informationen zu Anlass, Hintergrund und Gegenstand des Verfahrens und eine Übersicht über die Rückmeldungen aus der frühzeitigen Unterrichtung, stehen darüber hinaus während des gesamten Zeitraums auch auf der Internetseite des Verbands Region Stuttgart zur Ansicht und zum Herunterladen zum Verfügung.

Stellungnahmen

Das Beteiligungsverfahren zu dieser Regionalplanänderung ist beendet. Zum Planentwurf mit Text, Begründung, Kartendarstellungen und Umweltbericht konnten bis einschließlich 26.07.2023 Stellungnahmen abgegeben werden. Die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet und aufgearbeitet. Die abschließende Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen erfolgt durch die Regionalversammlung im Rahmen der Abwägung.

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