Die Regionalversammlung entscheidet über Themen, die dem Verband Region Stuttgart im "Gesetz über die Stärkung der Zusammenarbeit in der Region Stuttgart" übertragen wurden. Dazu gehören: Regionalplanung, Wirtschaftsförderung, Nahverkehr, regionales Verkehrsmanagement, Abfallwirtschaft, Messe sowie Kultur- und Sportförderung.
tagt öffentlich, je nach Bedarf fünf- bis sechsmal pro Jahr. Wichtige Entscheidungen wie über den Regionalplan, zu großen Investitionen oder die jährliche Verabschiedung des Haushalts werden in großer Runde getroffen. Als politische Ebene der Region Stuttgart positioniert sich die Regionalversammlung aber auch zu grundlegenden Themen. Die direkte demokratische Legitimation sowie die öffentliche Beratung und Entscheidung schaffen Transparenz und Verbindlichkeit. Sie verleihen der Arbeit des Verbands Region Stuttgart ein besonderes Gewicht.
gehören jeweils der Verbandsvorsitzende sowie ordentliche und beratende Mitglieder an. Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung, des Planungsausschusses sowie des Verkehrsausschusses können also Beschlüsse fassen, bereiten aber auch Entscheidungen der Regionalversammlung vor. Der Regionaldirektor nimmt an den Sitzungen der Regionalversammlung und der Ausschüsse beratend teil.
gehören der Verbandsvorsitzende, die Vorsitzenden aller Fraktionen und die Regionaldirektorin an. Der Ältestenrat berät den Vorsitzenden in Fragen der Tagesordnung und des Ablaufs der Regionalversammlung. Er unterstützt ihn bei der Führung und Förderung der Geschäfte.