STUTTGART: Der Regionalplan ist genehmigt. Das Wirtschaftsministerium hat die Genehmigungsurkunde gestern ausgestellt. „Wir freuen uns sehr, dass wir es schwarz auf weiß haben“, sagte der Vorsitzende des Verbands Region Stuttgart Thomas S. Bopp MdL. „Auf dieser Grundlage können wir dazu beitragen, die Region Stuttgart ökonomisch und ökologisch erfolgreich weiterzuentwickeln“. Regionaldirektorin Jeannette Wopperer machte deutlich: „Dass der Regionalplan ohne Auflagen genehmigt wurde, bestätigt die handwerklich solide und vorausschauende Arbeit“. Der Regionalplan tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Genehmigung öffentlich im Staatsanzeiger bekannt gegeben wird.
Das Planwerk macht verbindliche Vorgaben zur Flächennutzung in der Region Stuttgart und setzt damit wesentliche Leitplanken für die räumliche Entwicklung. „Selten, wenn überhaupt jemals, ist ein Regionalplan mit so großem Engagement der Mitglieder der Regionalversammlung, der Verbandsverwaltung, der öffentlichen Planungsträger, der Öffentlichkeit und der Medien erstellt worden“, hob Ministerialdirigentin Kristin Keßler in ihrem Schreiben hervor. Sie regte an, das Kapitel „Windenergie“ zu aktualisieren, sobald die verbesserte Datengrundlage der Windhöffigkeit vorliegt. „Das entspricht unserer Intention“, kommentiert Chefplaner Thomas Kiwitt. Jetzt komme es darauf an, die Vorgaben des Regionalplans flexibel, aber verbindlich anzuwenden, machten die Verantwortlichen vom Verband Region Stuttgart deutlich. Allen Gemeinden blieben quantitativ und qualitativ ausreichend Spielräume für ihre Eigenentwicklung.
Der Regionalplan – Leitlinie mit Zielen und Grundsätzen Die „Fortschreibung des Regionalplans“ war mit dem Aufstellungsbeschluss im Oktober 2006 begonnen worden. Es folgten aufwändige Beteiligungsverfahren, bei denen Fachleute, Bürger und Vertreter der Gemeinden mehrfach eingebunden waren. Am 22. Juli 2009 hatte die Regionalversammlung den Regionalplan beschlossen. Danach wurde er federführend vom Wirtschaftsministerium geprüft und nun genehmigt. Der Regionalplan gibt als Gesamtkonzept die Leitlinien für eine ausgewogene Freiraum-, Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung der Region Stuttgart vor. Seine Ziele und Grundsätze gelten insbesondere für Planungen von Städten und Gemeinden, zum Teil verbindlich. Diese überörtliche Planung und Koordinierung, speziell der Siedlungsentwicklung, ist gerade in einer dicht besiedelten Region wie Stuttgart unerlässlich und übrigens gesetzlich vorgeschrieben.