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Verband Region Stuttgart

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Presseinformationen |

Region erläutert Schutz des Tammer Felds (Schanzacker)

Schanzacker als Regionaler Grünzug zur Erhaltung und Verbesserung des Freiraums geschützt. Bau einer Landeserstaufnahmestelle bedürfte eines Zielabweichungsverfahrens.

In seiner gestrigen Sitzung hat sich der Planungsausschuss des Verbands Region Stuttgart mit dem Schanzacker befasst. Das Land lässt derzeit prüfen, ob hier eine Landeserstaufnahmestelle (LEA) errichtet werden könnte. Der Regionalplan weist im betroffenen Gebiet des Tammer Felds einen Regionalen Grünzug aus, in dem eine Bebauung unzulässig ist.

Regionale Grünzüge dienen der Erhaltung und Verbesserung des Freiraumes, der Sicherung des großräumigen Freiraumzusammenhangs und der Sicherung des Bodens, Wassers, Klimas, Arten- und Biotopschutzes. Daher dürfen sie keiner weiteren Belastung ausgesetzt werden. In bestimmten Fällen sind Ausnahmen möglich. Diese Ausnahmeregelungen greifen jedoch nicht im Fall des Tammer Felds. Eine Änderung des Schanzackers in eine Grünzäsuren, mit der man siedlungsgliedernde Freiräume erhalten kann, würde keinen besseren Schutz der Fläche bieten.

Eine Abweichung von den verbindlichen Vorgaben könnte allerdings im Rahmen eines sogenannten Zielabweichungsverfahrens zugelassen werden. Dem Antrag auf Zielabweichung darf nur stattgegeben werden, wenn das Vorhaben nicht die Grundzüge der Planung berührt. Dies gestaltete sich bei großräumigen Vorhaben bisher schwierig. Die Entscheidung darüber obliegt dem Regierungspräsidium unter Einbeziehung des Verbands, der allerdings kein Vetorecht hat.

Bis Ende 2024 erleichtert das Baugesetzbuch eine auf drei Jahre befristete Errichtung mobiler Unterkünfte im Außenbereich. Die geplante Landeserstaufnahmestelle erfüllt die Bedingungen hierfür nicht.

 

Stimmen der Fraktionen

Laut Roland Schmid (CDU/ÖDP) ist „die Diskussion nicht mit regionalplanerischen Maßnahmen zu lösen.“ Der Schutz der Grünzüge sei wichtig und eine gute Grundlage für die Arbeit des Planungsausschusses. Da die Schutzwirkung bei Grünzügen und Grünzäsuren identisch sei, bedürfe es laut Schmid keiner aufwendigen Änderung. „Sollte ein Zielabweichungsverfahren kommen, dann kann man sich regionalplanerisch wieder damit befassen“, so Schmid. Dass es so komme, bezweifle er allerdings.

„Die Debatte im Landkreis Ludwigsburg macht es nötig, sich hiermit zu beschäftigen“, so Leo Buchholz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Es sei aber relativ klar, dass der Regionalplan einer Bebauung im Schanzacker entgegenstehe. Wenn der Schanzacker für eine LEA ausscheide, müsse man offen für andere Standorte in der Region sein. Buchholz sei jedoch der Meinung, dass diese integriert sein müssten.

„Es ist nicht Aufgabe der Regionalplanung, Standorte für LEAs zu suchen“, betont Karl-Heinz Balzer (Freie Wähler). Er bedauert, dass Argumente vorgeschoben werden, weil man die wahren Gründe gegen eine LEA nicht benennen möchte. Es liege in der Natur der Sache, dass solche Themen emotional diskutiert würden. Regionalplanung sei jedoch sehr objektiv, nicht emotional.

Regina Traub (SPD) bedauert, dass Grünzüge für politische und ideologische Diskussionen missbraucht würden. Sie betont: „Hier wird Verhinderungspolitik auf dem Rücken der Regionalplanung gemacht. Das tragen wir nicht mit.“

Kai Buschmann (FDP) hofft, dass die Regionalversammlung im Fall eines Zielabweichungsverfahrens zu ihrem Beschluss und dem Regionalen Grünzug steht. Wichtig sei jedoch festzuhalten: „Es geht um Landschaftsschutz“. Andere Unterstellung weise er als „Unverschämtheit“ von sich.

Christoph Ozasek (DIE LINKE/PIRAT) und seine Fraktion sind der Meinung, dass regionale Grünzüge geschützt bleiben müssen. „Unterbringung von Geflüchteten ist eine humanitäre Aufgabe und muss in bestehenden Ortsstrukturen erfolgen.“

Pressemitteilung als PDF-Download 

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