
Landschaftspark Region Stuttgart
Gesetzliche Pflichtaufgabe mit großer Wirkung
Natur und Landschaft sind in der hochverdichteten Region Stuttgart unverzichtbare Basis für Naherholung, Land- und Forstwirtschaft sowie den ökologischen und klimatischen Ausgleich. Rund drei Viertel der regionalen Fläche sind nicht bebaut und eng mit der Siedlungsstruktur vernetzt – die Erholungsmöglichkeiten im Freien sind fußläufig in maximal zehn Minuten zu erreichen. Charakteristisch ist die außergewöhnliche landschaftliche Vielfalt – sie hat großen Anteil an der hohen Attraktivität der Region Stuttgart als Wohn- und Wirtschaftsstandort. Mit dem Landschaftspark Region Stuttgart verfügt der Verband Region Stuttgart über ein wirksames Instrument, um aktiv in diese grüne Infrastruktur planerisch und finanziell zu investieren. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Pflichtaufgabe, die so im Land einmalig und von maßgeblicher politischer Bedeutung ist – besonders wichtig im Hinblick auf eine integrierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung.