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Verband Region Stuttgart

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Auf den folgenden Seiten gibt es daher weitergehende Informationen:

Windkraft in der Region

Klimaschutz ist in der heutigen Zeit eine zentrale Aufgabe aller politischen Handlungsebenen. Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Ausbau der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen zu. Einen Beitrag dazu liefern Windkraftanlagen.

Die Suche nach Standorten für Windkraftanlagen ist schon aufgrund ihrer Dimension nicht einfach. Dies gilt für die Region Stuttgart mit einer hohen Bevölkerungs- und Siedlungsdichte in besonderem Maße. Denn dort werden auch zukünftig Flächen für Wohnen, Arbeiten und Infrastruktur benötigt, aber auch für Landwirtschaft, Erholung, ökologische Funktionen und nicht zuletzt für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.

Regionalplanung soll hier notwendige Prioritäten setzen. Dementsprechend zählt es zu den gesetzlichen Pflichten des Verbands Region Stuttgart, auch Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien auszuweisen. Dazu wurde eine entsprechende Teilfortschreibung des Regionalplans eingeleitet. In dieser sollen Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt werden. Gesetzlich vorgegeben ist dabei eine Ausweisung von mindestens 1,8 % der Regionsfläche als Vorranggebiet für Windkraftanlagen.

Beteiligungsverfahren

Die Regionalversammlung hat am 25.10.2023 den Planentwurf beschlossen. Die Städte und Gemeinden, Fachbehörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit haben jetzt Gelegenheit, die vorgesehenen Vorranggebiete für Windkraftanlagen zu prüfen und dazu Stellungnahmen abzugeben.

Zur Beteiligungsplattform

Die Beteiligungsunterlagen umfassen den Planentwurf mit Textteil, Begründung, die Darstellung der Vorranggebiete in der Raumnutzungskarte und den Umweltbericht sowie als weitere Unterlagen zur Information die Begründung der Teilfortschreibung des Regionalplans und die Sitzungsvorlage der Regionalversammlung vom 25.10.2023.

Alle Unterlagen liegen in der Zeit vom 13.11.2023 bis zum 15.12.2023 beim Verband Region Stuttgart, der Landeshauptstadt Stuttgart und den Landratsämtern der Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis öffentlich aus. Die genauen Angaben können Sie dem Bekanntmachungstext entnehmen.

Die Unterlagen stehen während der gesamten Verfahrensdauer auch zum Herunterladen zur Verfügung:

Planentwurf

Weitere Unterlagen

Stellungnahmen

Stellungnahmen zum Planentwurf können bis spätestens zum 02. Februar 2024 abgegeben werden. Innerhalb dieses Zeitraums stehen zur Abgabe von Stellungnahmen folgende Wege zur Verfügung:

Infotermine Windkraft

Wie genau die Beteiligungsmöglichkeiten funktionieren, wird in Infoterminen vor Ort erklärt. Folgende Termine finden in der Region statt. Beginn ist jeweils um 19 Uhr. 

Hier finden Sie einen Überblick mit häufig gestellt Fragen bei den bisherigen Terminen.

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