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Verband Region Stuttgart

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Windkraft in der Region

Klimaschutz gilt als eine zentrale Aufgabe aller politischen Handlungsebenen. Hinzu kommen Fragen der Versorgungssicherheit mit (bezahlbarer) Elektrizität und Wärme. Gerade in einer industriell geprägten Region mit überdurchschnittlichem Energiebedarf wie der Region Stuttgart sind diese von besonderer Bedeutung. Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen dient daher auch der Sicherung des Wirtschaftsstandortes.

Die Suche nach Standorten für Windenergieanlagen ist schon aufgrund ihrer Dimension nicht einfach. Dies gilt für die Region Stuttgart in ganz besonderem Maße. Dort werden neben der bereits relativ hohen Bevölkerungs- und Arbeitsplatzdichte und der Konzentration von Infrastruktureinrichtungen zusätzliche Flächen für Wohnen, Arbeiten, Verkehr und Erholung benötigt. Freiräume sind zudem erforderlich zur Sicherung der Ernährungsgrundlage und der Funktionsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe. Nicht zuletzt wird Platz gebraucht für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, zur Sicherung der Biodiversität und für Erholungsflächen.

Regionalplanung soll diese Zielkonflikte ausgleichen. Dementsprechend zählt es zu den gesetzlichen Pflichten des Verbands Region Stuttgart, Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien zu definieren. Dazu wurde eine entsprechende Teilfortschreibung des Regionalplans eingeleitet. In dieser sollen Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie im Umfang von mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche in einem transparenten und beteiligungsorientierten Verfahren ausgewiesen werden. Damit werden die in Bundes- und Landesgesetzen formulierten Vorgaben umgesetzt.

Kurze Chronologie

Der Verband Region Stuttgart führt damit das Verfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplans fort, das im Jahr 2011 auf den Weg gebracht und im September 2015 von der Regionalversammlung als qualifizierter Planentwurf beschlossen wurde. Das Verfahren konnte aufgrund seinerzeit noch ausstehender Prüfungen (insbesondere was Landschaftsschutzgebiete betrifft) sowie der Erforderlichkeit einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nicht zum Abschluss gebracht werden. Hinzu kam, dass mit der Neuauflage des Windatlas 2019 eine zentrale Datengrundlage überarbeitet und zudem der relevante Schwellenwert zur Eignung von Standorten geändert wurde. Somit wurde eine umfassende Revision auf der Grundlage aktueller fachlicher Daten und politischer Ziele erforderlich.

Aktueller Stand

Das Verfahren wurde kurz vor der Sommerpause 2022 formal wieder aufgenommen und die sogenannte frühzeitige Unterrichtung der Kommunen und Träger Öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) durchgeführt. Begleitend dazu wurden die Gemeinden im Rahmen von Bürgermeisterversammlungen und Gemeinderatssitzungen informiert.

Aktuell erarbeitet die Geschäftsstelle einen Planentwurf mit Vorranggebieten für Standorte regional bedeutsamer Windenergieanlagen. Nach Beschluss der Regionalversammlung erhalten die Öffentlichkeit, Gemeinden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, Stellung zum Planentwurf zu nehmen. Alle dabei vorgebrachten Anregungen werden in die Entscheidungsfindung einbezogen.

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