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Verband Region Stuttgart

Wir haben viele interessante Themen.

Auf den folgenden Seiten gibt es daher weitergehende Informationen:

Regionale Innovationen in IBA’27-Projekten

Um den europäischen Fahrplan der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, muss auch der Bausektor seine Emissionen in den kommenden zwei Jahrzehnten auf null senken. Weitreichende und schnelle Maßnahmen sind dringend notwendig – vor allem auch bei Neubau und Bausanierungen. Dabei muss zum einen die Produktion klimabelastender Baustoffe wie etwa Beton eingespart und durch recycelte Baustoffe bzw. nachwachsende, ökologische Materialien ersetzt werden. Zum anderen gilt es, „kreislauffähiges Bauen“ zu unterstützen und bereits verwendete Baumaterialien wiedereinzusetzen oder zu recyceln.

Daher suchen die IBA´27 GmbH und der Verband Region Stuttgart mit dem Kofinanzierungsprogramm zukunftsweisende, übertragbare Prototypen, Konzepte und Typologien, die „Bauen“ neu denken und in mindestens einer der folgenden Handlungsfelder

  • Einsatz neuer Bautechnologien und -materialien (z. B. Recycling von Baustoffen, Einsatz nachwachsender Rohstoffe als Baumaterialien etc.) oder
  • Kreislaufwirtschaft, d.h. die Wiederverwendung und Zurückgewinnung von Baumaterialien

umsetzen. Gesucht werden mutige Planungen, Produkte und Verfahren sowohl für Gebäude, die sich an die zukünftigen Quartiersentwicklungen und die Bedürfnisse der Menschen anpassen können als auch für Produkte, die im Gebäude sowohl nachhaltige als auch wirtschaftliche und innovative Impulse setzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise in der Region Stuttgart, Eigenbetriebe oder öffentlich-rechtliche Unternehmungen, Zweckverbände und Unternehmen der Privatwirtschaft (u. a. Planungsbüros, Architekten, Ingenieure sowie Baufirmen), die entsprechende Einzel- oder Verbundprojekte in der Region Stuttgart umsetzen wollen.
  • Der funktionale Zusammenhang zu einem IBA’27-Vorhaben ist für die Projekteinreichung Bedingung, d. h. das Projektvorhaben muss sich als IBA’27-Projekt qualifiziert haben.
  • Eine Umsetzung der Maßnahme muss bis 2027 sichergestellt sein.
  • Es werden nur die Mehrkosten, die durch den Einsatz von innovativen, nachhaltigen und bedarfsgerechten entstehen, mit max. 50 % kofinanziert.

Unterlagen

Die ausführlichen Förderrichtlinien und Antragsunterlagen können hier unter runtergeladen werden:

  • Richtlinien zur Kofinanzierung regionaler Innovationen in IBA’27-Projekten PDF
  • Formblatt zur Skizzeneinreichung Word / PDF
  • Antragsformular für die Projekteinreichung Word / PDF

Zur Übersicht der Projekte und Programme des Verbands Region Stuttgart

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