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Verband Region Stuttgart

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Biogasanlage: Regionalversammlung hat das letzte Wort

Region hält Klage gegen Standort „Großbettlinger Gatter“ zunächst aufrecht

Der Verband Region Stuttgart wird die Klage gegen die geplante Biogasanlage in Nürtingen zunächst aufrechterhalten. Das letzte Wort soll die Regionalversammlung im Juli sprechen. Auf Antrag von CDU und SPD soll dann nicht nur der Einzelfall im „Großbettlinger Gatter“, sondern ein allgemeiner Kriterienkatalog zur Bewertung von Standorten für Biogasanlagen auf der Tagesordnung stehen. Das hat der Planungsausschuss heute einstimmig beschlossen.

Die Biogasanlage soll in einem regionalen Grünzug entstehen, in dem laut Regionalplan nicht gebaut werden darf. Während der Planungsausschuss dem ursprünglichen Standort im Wald hätte zustimmen können, lehnte er die Alternative auf einer einsehbaren Kuppe ab. Das Regierungspräsidium setzte sich in einem Zielabweichungsverfahren darüber hinweg. Vorsorglich hatte der Verband Region Stuttgart dagegen Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt und mit allen Beteiligten nach einem besseren Standort in diesem Bereich gesucht.

„Da der Baumfalke im Wald geschützt ist, gibt es dort keine Möglichkeit, die Biogasanlage zu bauen“, stellte Planungsdirektor Thomas Kiwitt klar. Die Verschiebung des Standorts von der Kuppe in Richtung Großbettlingen stelle zwar eine Optimierung dar, sei aber immer noch eine „erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbilds.“

„Dieser Standort ist genauso ungeeignet wie derjenige auf der Kuppe“, sagte Udo Goldmann (CDU). Der Regionalplan sei vom Regierungspräsidium „fehlinterpretiert“ worden. Um die grundlegende regionalplanerische Fragestellung zu beantworten, wie die Energiewende in der Region Stuttgart umgesetzt werden kann, solle ein Kriterienkatalog erarbeitet werden. Damit sollte eine Bewertung von Standorten für Biogasanlagen möglich werden.

Der grundlegende Konflikt von Landschaftseingriffen einerseits und den Chancen, die sich durch die Technik ergeben andererseits, bleibt, sagte Matthias Hahn (SPD). Er sprach sich dafür aus, das Thema vertieft in der Regionalversammlung zu behandeln.

Joachim Hülscher (Freie Wähler) bezeichnete es als Fehler, dass sich die Investoren ausschließlich auf den konfliktträchtigen Standort fokussierten. „Wir greifen in die Grundprinzipien der Regionalplanung ein. Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, an dem Grünzug festzuhalten.“

Dorothee Kraus-Prause (Grüne) sprach sich für die Mehrheit ihrer Fraktion für die Beibehaltung der Klage aus. Großflächige Anlagen sollten in einem Gewerbegebiet entstehen. Deshalb bedauere ihre Fraktion, dass die Standortsuche nicht über Nürtingen hinausgegangen sei. „Die Zeit für diese Einzelfallentscheidung ist reif“, sagte Ingrid Grischtschenko (Grüne). Sie forderte die Rücknahme der Klage.

„Unabhängig davon, ob die Klage aufrechterhalten wird oder nicht, bleibt der Konflikt“, sagte Jürgen Hofer (FDP). Der nun unterbreitete Alternativstandort solle überarbeitet werden, da dort „ideale Voraussetzungen“ für das Einspeisen des Gases durch die Nürtinger Stadtwerke gegeben seien.

Chrisoph Ozasek (Linke) ist überzeugt: „Der alternative Standort bietet überhaupt keine Lösung“. Die Ziele der Raumordnung, „das Maß aller Dinge“, werden weiterhin verletzt.

Ulrich Deuschle (Republikaner) sagte: „Die Lage verbessert sich nicht grundlegend.“

Presseinformation (als pdf)

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