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Presseinformationen |

Keine Biogasanlage auf Kosten der Landschaft

Planungsausschuss gegen Biogasanlage in Nürtingen – Standortsuche in der Region Stuttgart angeboten

17.03.2011
STUTTGART: Der Planungsausschuss hat sich gestern gegen eine Biogasanlage in Nürtingen („Großbettlinger Gatter“) ausgesprochen. Bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde der Standort abgelehnt, weil die rund 2,2 Hektar große Anlage auf wertvollen landwirtschaftlichen Böden errichtet und einen erheblichen Eingriff ins Landschaftsbild darstellen würde. Auf Antrag der CDU wurde einstimmig beschlossen, über das Gewerbegebiet „Großer Forst“ hinaus, den Investoren einen Standortsuchlauf in der Region Stuttgart anzubieten.

Ursprünglich sollte die Biogasanlage im Wald östlich der Bundesstraße 313 rund 300 Meter entfernt von Großbettlingen gebaut werden. Der Planungsausschuss hatte im Januar 2010 nach intensiver Diskussion diesem Standort zugestimmt. Nachdem dort allerdings der geschützte Baumfalke brütet, verschob die Stadt Nürtingen den Standort nach Norden, außerhalb des Waldes. Auch in diesem Bereich sieht der Regionalplan ein grundsätzliches Bauverbot vor. Der Freiraum ist durch einen Regionalen Grünzug geschützt. Darüber wollte sich die Mehrheit der Regionalräte gestern nicht hinwegsetzen. Denn der neue Standort liegt isoliert in unbebautem Gebiet auf einer Kuppe. Die Biogasanlage wäre also trotz eines Walls von weitem sichtbar. „Darüber hinaus weist sie eine industrielle Dimension auf“, sagte Planungsdirektor Thomas Kiwitt. „Es ist wichtig, der größtmöglichen Schonung des Freiraums Rechnung zu tragen. Vor diesem Hintergrund ist der Standort nicht geeignet.“

Das letzte Wort in Sachen Biogasanlage „Großbettlinger Gatter“ hat das Regierungspräsidium Stuttgart. Dort wird entschieden, ob ein Abweichen vom Regionalplan vertretbar ist.

In ihren Beiträgen berücksichtigten die Redner sehr wohl, dass einiges dafür spricht, aus Bioabfällen Energie zu erzeugen, allerdings nicht am vorgesehenen Standort.

„Wir sehen in dem neuen Standort eine eindeutige und nicht heilbare Verletzung des Freiraums und der regionalplanerischen Ziele“, unterstrich Udo Goldmann (CDU). Der Suchlauf für einen Standort müsse über das Gewerbegebiet „Großer Forst“ hinausgehen und auf die gesamte Region erweitert werden. Die Anlage an sich sei sinnvoll und sollte an anderer Stelle realisiert werden. Matthias Hahn (SPD) machte deutlich: „Es handelt sich um eine faszinierende Technologie, die Speisereste ideal nutzt und gut in die Zeit passt. Aber die exponierte Lage im Landschaftsraum ist als Standort nicht geeignet.“ Eine solche Anlage könne überall hin, wo eine Gasleitung liege.

„Die Freien Wähler hatten schon beim letzten Standort Bedenken“, erinnerte Wilfried Dölker. (Freie Wähler) „Der Eingriff am neuen Standort geht nicht. Ich sehe keinen Ansatz, den Regionalplan vom Tisch zu wischen“. „Wir haben uns den Entscheidungsprozess nicht leicht gemacht“, sagte Ingrid Grischtschenko (Grüne). In diesem Einzelfall sei man zum Schluss gekommen, dass ein Zielabweichungsverfahren eine gute Möglichkeit sei zu prüfen, ob an dem Standort eine Biogasanlage möglich sei.

Jürgen Hofer (FDP) sagte, erneuerbare Energien zu fördern, gebe es nicht zum Nulltarif. „Wir müssen immer eine Güterabwägung vornehmen“. Der neue Standort sei nicht akzeptabel. „Es geht nicht an, dass wir den Baumfalken schützen und die Landschaft aufgeben“. Von einer „Lehrstunde des politischen Opportunismus“, sprach Ulrich Deuschle (Republikaner). Er habe den vorherigen Standort bereits als ungeeignet bewertet. Christoph Ozasek sagte, er sei „sehr zerrissen in dieser Frage“. Er erkundigte sich, ob es möglich wäre, die Anlage raumverträglicher zu gestalten.

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