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Verband Region Stuttgart

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Presseinformationen |

Region fordert gerechtere VVS-Tarife

Verkehrsausschuss für Gültigkeit des Kurzstrecken-Tickets auch in der S-Bahn

STUTTGART: Das Kurzstecken-Ticket muss auch in der S-Bahn gelten. Und die Einteilung der Tarifzonen, speziell im Umland Stuttgarts, muss gerechter werden. Diese Kernforderungen hat der Verkehrsausschuss des Verbands Region Stuttgart am Montag, 8. März, in seinem nicht öffentlichen Tarif-Workshop formuliert.

Einstimmig und nachdrücklich forderten die Regionalräte, dass das Kurzstrecken-Ticket auch in der S-Bahn und den regionalen Nebenbahnen gilt. Spätestens dann, wenn der seit 2006 gültige Signalpreis von 1,00 Euro erhöht werden sollte, sei die Zeit reif, die S-Bahn wieder in den Geltungsbereich des Kurzstrecken-Tickets aufzunehmen, so die einhellige Meinung im Ausschuss.

Derzeit gilt das Kurzstrecken-Ticket in Stadtbahnen und Bussen bis zur dritten Haltestelle nach Fahrtantritt. „Der Verband Region Stuttgart setzt sich auch für attraktive Verkehre für Gelegenheitsnutzer im ganzen VVS-Gebiet ein“, machte Regionaldirektorin Jeannette Wopperer deutlich. Im Dickicht des VVS-Tarifs gebe es noch Beispiele von Ungleichbehandlung. So benötigt jemand, der von Kirchheim/Ötlingen nach Wendlingen lediglich eine Haltestelle zurücklegen möchte ein 2-Zonen-Ticket zu 2,45 Euro. Gleiches gilt für die Fahrt von Ehningen nach Böblingen/Hulb. „Das Kurzstrecken-Ticket könnte in diesen Fällen Tarifgerechtigkeit herstellen“, sagte sie.

Weil die S-Bahn-Haltestellen durchschnittlich weiter auseinander liegen als Stadtbahn- oder Bushaltestellen, sei es „sachgerecht“, die S-Bahn anders zu behandeln, sagte VVS-Geschäftsführer Horst Stammler. Wenn überhaupt, könnte das Kurzstrecken-Ticket nur für eine S-Bahn-Station gelten. S-Bahn-Stationen, die über fünf Kilometer von einander entfernt seien, müssten – wie im Busverkehr auch – ausgeschlossen werden. Die Diskussion über die Gültigkeit des Kurzstrecken-Tickets bei der S-Bahn müsse nun in den VVS-Gremien geführt werden. Stammler bezifferte die Einnahmeverluste für den VVS mit 630.000 Euro bis 930.000 Euro.

Weshalb Fahrgäste im Umland für ein geringeres ÖPNV-Angebot proportional stärker zur Kasse gebeten werden, können die Regionalräte nicht nachvollziehen. Um dies auszugleichen, müssen die Tarifzonen im Umland großzügiger abgegrenzt werden.

Eine weitere Forderung des Ausschusses ist es, dass im Interesse der Fahrgäste künftig immer dann, wenn mehrere Fahrtstrecken zur Wahl stehen, der VVS-Tarif auf Basis der günstigsten Strecke berechnet werden soll.

Ziel müsse es darüber hinaus sein, für die neuen S-Bahn-Tangentialen gerechte und damit attraktive Tarife anzubieten. Die S-Bahn-Querverbindungen wie die S 60 Böblingen – Renningen oder die S 4 zwischen Marbach und Backnang würden nur dann sinnvoll genutzt, wenn die Tarifstruktur darauf abgestimmt sei. Um dies zu erreichen, sollten die Sektorengrenzen innerhalb der Tarifzonen abgeschafft werden, schlägt die Mehrheit des Verkehrsausschusses vor. Dies würde jedoch zu möglichen Einnahmeverlusten von fünf Millionen Euro führen, sagte VVS-Geschäftsführer Horst Stammler.

Die Mobilitätskarte - vernetzte Mobilität

Der Verkehrsausschuss sprach sich dafür aus, Angebote des ÖPNV mit individuellen Service- und Dienstleistungen zu verknüpfen. Grundidee dabei: das VVS-JahresTicketPlus soll über Angebote wie Carsharing, Call a bike oder Elektrobikes und –Autos zu einer vollständigen Mobilitätskarte aufgewertet werden.

All die diskutierten Forderungen des Verkehrsausschusses sollen in den VVS-Gremien behandelt werden. Der VVS-Tarifausschuss diskutiert die Anregungen, Tarifentscheidungen trifft der VVS-Aufsichtsrat.

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