Verbindlichkeit und Verfahren

Der Regionalplan wurde von der Regionalversammlung am 22. Juli 2009 als Satzung beschlossen.  Die Oberste Raumordnungs- und Landeplanungsbehörde, das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (seit Mai 2012 das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg) genehmigte den Regionalplan am 19. Oktober 2010 ohne Auflagen. Mit der Bekanntmachung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg (Nr.44/2010) ist er seit 12. November 2010 rechtsverbindlich. Inzwischen wurden folgende Änderungen vorgenommen:

7.7.2021
Der Planungsausschuss des Verbands Region Stuttgart hat am Mittwoch einstimmig entschieden, die Beteiligung von Bevölkerung und Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Änderung des Regionalplans zunächst nicht weiterzuführen. Das Gremium will das Ergebnis des Bürgerentscheids in Dettingen unter Teck am 26. September 2021 abwarten.
Aktueller Stand des Verfahrens zum Gewerbeschwerpunkt Dettingen/Teck

9.12.2020
Änderung des Regionalplans Region Stuttgart (in der Fassung vom 22.07.2009) zur Festlegung einer Regionalen Entwicklungsachse sowie von Gemeinden bzw. -teilen als Gemeinden im Siedlungsbereich, bisher Gemeinden beschränkt auf Eigenentwicklung Beschluss zur Offenlage der Änderung des Regionalplans gemäß § 12 LplG.
Aktueller Stand des Verfahrens zur Entwicklungsachse Murrtal

Änderung des Regionalplans Region Stuttgart (in der Fassung vom 22.07.2009) im Bereich des „Strategischen regionalen Vorhaltestandortes“ Dettingen/Kirchheim zur Festlegung eines Regionalen Gewerbeschwerpunktes – Einleitung des Verfahrens.

22.07.2015
Teiländerung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von regionalen Schwerpunkten für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen im Korridor der Bundesautobahn A81 vom Engelbergtunnel bis zur nördlichen Regionsgrenze mit den vier Standorten
- Ingersheim (angrenzend an das Gewerbegebiet „Gröninger Weg“, 15 ha)
- Schwieberdingen (zwischen Schnellbahntrasse und dem Gewerbegebiet Schwieberdingen, 23 ha)
- Korntal-Münchingen (zwischen A81 und B10, 19 ha)  und 
- Bietigheim-Bissingen (westl. des Gewerbegebiets Tamm Nord, südl. der Ludwigsburger Straße, 17 ha)
und mit Festlegung Regionaler Grünzug im Bereich Pleidelsheim/Murr.

Der Satzungsbeschluss erfolgte am 22.07.2015 (Sitzungsvorlage RV20/2015), die Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg gemäß § 13 Abs. 1 LplG (Az.: MVI 44-2424-11/49) am 01.08.2016 und der Eintritt der Verbindlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Landesplanungsgesetz (LplG) mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr.32 vom 19.08.2016

01.01.2013
Durch die Novellierung des Landesplanungsgesetzes im Mai 2012 (GBl-BW v. 25.5.2012, S.285) entfallen seit dem 1.1.2013 die bisher im Regionalplan 2009 festgelegten Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen wie auch die diesbezüglichen Plansätze 4.2.1.2.4.1 und -2 (Z).
Auf das seit 21.09.2011 laufende Teilfortschreibungsverfahren wird hingewiesen.

30.09.2015
Verfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplans zur Festlegung von Vorranggebieten zur Windkraftnutzung. Einleitungsbeschluss am 21.09.2011 gemäß Sitzungsvorlage RV 50/2011 , qualifizierter Zwischenbeschluss vom 30.09.2015 gemäß Sitzungsvorlage RV 26/2015
Aktueller Stand des Verfahrens

Verfahren, die eingeleitet wurden, jedoch nicht zu einer Änderung des Regionalplans führten:

02.03.2016
Das Verfahren zur Teiländerung des Regionalplans 2009 im Bereich "Steinbruch Fink" in Bietigheim-Bissingen wird aufgrund nicht weiter verfolgter Planungen in der Gemeinde nicht mehr weitergeführt. Die Regionalversammlung hat am 28. September 2016 das Verfahren eingestellt und den Einleitungsbeschluss vom 2. März 2016 aufgehoben.

30.03.2011
Das Verfahren zur Teiländerung im Bereich Markgröningen-Süd wurde aufgrund interner Entscheidungen des Vorhabenträgers nicht mehr weiter geführt. Die Regionalversammlung hat am 30. März 2011 das Verfahren eingestellt.

Stand: 12.10.2016

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