Wo können Anlagen für Freiflächen-Fotovoltaik entstehen? In welchen Gebieten sind sie ausgeschlossen? Welche Möglichkeiten der Beteiligung haben die Bürgerinnen und Bürger? Und zu was können sie Stellung nehmen? Um solche und weitere Fragen zu klären, lädt der Verband Region Stuttgart zu Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer Informationsveranstaltung ein:
am Mittwoch, 7. Mai, 18.30 Uhr, digital über Microsoft Teams
(Ein Teilnahmelink für die digitale Veranstaltung wird nach Anmeldung zugesandt)
Eine Anmeldung bis zum Montag, 5. Mai, unter www.region-stuttgart.org/infotermin-photovoltaik ist erforderlich. Für die Träger öffentlicher Belange und Kommunen gibt es einen weiteren Informationstermin, zu dem separat eingeladen wird.
Auf der Grundlage des ersten Beteiligungsverfahrens im Jahr 2024 und der eingegangenen Stellungnahmen haben sich Änderungen im Planentwurf ergeben. Die Regionalversammlung zeigt nun mit dem zweiten Planentwurf auf, wie die gesetzlichen Vorgaben zur Ausweisung von Gebieten für die Errichtung von PV-Anlagen in der Region Stuttgart umgesetzt werden können und was sich gegenüber dem ersten Entwurf geändert hat. Den Unterlagen kann man entnehmen, wo in der Region Stuttgart aus Sicht der Regionalplanung Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen möglich sind. Die Unterlagen dazu können online unter www.region-stuttgart.org/solarenergie abgerufen werden. Zudem liegen sie in gedruckter Form beim Verband Region Stuttgart aus.
Die Stellungnahmen zu den geänderten Inhalten des Planentwurfs können ab dem 5. Mai insbesondere über die Beteiligungsplattform online (https://beteiligung-regionalplan.de/region-stuttgart-solarenergie2) oder per E-Mail (solarenergie(at)region-stuttgart.org) oder im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach § 12 Abs. 3 Landesplanungsgesetz abgegeben werden. Stellungnahmen können bis zum 7. Juli 2025 eingereicht werden. Die Regionalversammlung wird sich mit allen Hinweisen zum Planentwurf in öffentlicher Sitzung auseinandersetzen.