Der Verband Region Stuttgart begrüßt die nun geschaffene Rechtssicherheit durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Verfahren um die Mehrkosten bei Stuttgart 21.
„Die Entscheidung schafft Klarheit. Mit der Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch den VGH ist nun rechtskräftig, dass auch für die Region keine Verpflichtung zur finanziellen Beteiligung an den Mehrkosten von Stuttgart 21 besteht. Jetzt ist es an der Zeit, dass alle Projektpartner ihre volle Kraft auf die erfolgreiche Inbetriebnahme von Stuttgart 21 richten“, so Dr. Alexander Lahl, Regionaldirektor des Verbands Region Stuttgart.
HINTERGRUND:
Bei der Unterzeichnung des Finanzierungsvertrags am 2. April 2009 wurden die Gesamtkosten – auf Grundlage des Planungs- und Preisstands vom 1. Januar 2004 – mit 2,81 Milliarden Euro beziffert. Einschließlich einer allgemeinen Kostensteigerung wurde eine Gesamtsumme von 3,076 Milliarden Euro festgelegt.
Für unvorhergesehene Kosten- und Preissteigerungen wurde zusätzlich ein Risikobudget in Höhe von 1,45 Milliarden Euro vereinbart. Damit ergibt sich eine vertraglich festgelegte Kostenobergrenze von 4,526 Milliarden Euro.
Im Fall einer Überschreitung dieser Grenze sieht der Finanzierungsvertrag Gespräche zwischen den beteiligten Eisenbahninfrastrukturunternehmen und dem Land vor.