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Verband Region Stuttgart

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Presseinformationen |

Erster Umlaufbeschluss des regionalen Verkehrsausschusses: Region begrüßt Mittelaufstockung und -verteilung des Landes für umweltfreundlichen Verkehr

Region auch in Krisenzeiten handlungsfähig. Forderung, Verband Region Stuttgart explizit als antragsberechtigten Zuwendungsempfänger in die Verwaltungsvorschrift aufzunehmen.

Zum 1. Januar 2020 ist die Novelle des LGVFG (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) in Kraft getreten, die eine Erhöhung der Fördermittel von bisher 165 auf 320 Millionen pro Jahr vorsieht. Landesweit ist hieraus jährlich mit ca. 192 Millionen Euro für den Umweltverbund, bestehend aus ÖPNV, Rad-Fußverkehr und P+R, zu rechnen. Dies machte die Überarbeitung der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift (VwV) nötig, zu der sich der regionale Verkehrsausschuss nun positioniert hat. Aufgrund der Corona-Prävention wurde der Beschluss erstmalig in der Verbandsgeschichte per Umlauf gefasst. „Das Umlaufverfahren konnte erfolgreich durchgeführt werden. Zum Ende der Abstimmungsfrist sind ausschließlich Zustimmungen und zwei Enthaltungen zum Beschlussvorschlag eingegangen. Das zeigt, dass wir auch in Krisenzeiten handlungsfähig sind.“ erklärte der Verbandsvorsitzende Thomas S. Bopp.

Inhaltlich ging es bei dem Beschluss um eine Stellungnahme des Verbandes zur Verwaltungsvorschrift zum Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. Auf deren Basis erhält der Verband Region Stuttgart Fördergelder für Verkehrsmaßnahmen in der Region Stuttgart. Die VwV gestaltet insbesondere die neu aufgenommenen Fördertatbestände des LGVFG aus und regelt, inwieweit Planungskosten förderfähig sind. Zudem bedürfen der erhöhte Fördersatz klimafreundlicher Maßnahmen und eine Nachbewilligung bei erheblichen Kostensteigerungen einer Konkretisierung durch die Verwaltungsvorschrift. Im Allgemeinen Teil (A) definiert die Vorschrift unter anderem die Ziele der Förderung, die Zuwendungsempfänger und die Zuwendungsvoraussetzungen. Die darin enthaltenen Regelungen werden seitens des Verbands Region Stuttgart weitestgehend befürwortet. Der Verband Region Stuttgart muss aber nach einhelliger Auffassung des Verkehrsausschusses in der Neufassung der VwV-LGVFG ausdrücklich als antragsberechtigter Zuwendungsempfänger aufgenommen werden, um rechtssicher selbstständig oder in Zusammenarbeit mit Kommunen Maßnahmen zur intermodalen Verknüpfung von Verkehrsträgern (P+R, B+R, multimodale Knoten) umzusetzen.

Im Besonderen Teil (B) trifft die Vorschrift jeweils Regelungen zum Förderverfahren, der Programmaufstellung, der Antragsstellung und Bewilligung bis hin zur Verwendungsprüfung der Fördermittel. Hier legt die Region besonderes Augenmerk darauf, dass bestimmte Maßnahmen unter den Begriff Umbau subsummiert werden. Konkret geht es um Maßnahmen zur Elektrifizierung, Beschleunigung, Leistungssteigerung, Optimierung der Leit- und Sicherungstechnik und des Zugfunks, Einführung des teilautomatisierten Fahrens, den Bau von Betriebsleitzentralen und Anlagen zur Steuerung der Reisendeninformation sowie die Einführung von Maßnahmen zur Fahrgastlenkung.

Stimmen aus den Fraktionen

Rainer Ganske (CDU/ÖDP) begrüßte die vorgesehenen Regelungen, teilte jedoch die Auffassung der Geschäftsstelle, dass in einzelnen Punkten noch konkretisiert und nachgearbeitet werden muss. „Um den gestiegenen Anforderungen, aber auch dem wachsenden Mobilitätsbedürfnis der Bevölkerung und der Unternehmen gerecht zu werden, stehen wir vor großen weiteren Herausforderungen und Maßnahmen, die seitens des Verbands nicht allein gestemmt werden können,“ betonte Ganske. Die CDU/ÖDP-Fraktion habe Mobilität gesamthaft und als durchgängige Mobilitätskette im Blick. So plädierte Ganske dringend dafür, Fördermöglichkeiten nicht nur für E-Mobilität, sondern technikoffen zu formulieren. Dringend notwendig sei auch die Aufnahme der Möglichkeit des Baus von P+R-Parkhäusern. „Gerade im Ballungsraum Region Stuttgart kann man nicht auf reine, flächenverbrauchende P+R-Anlagen setzen.“

Laut Michael Lateier (Grüne) beinhalte die Verwaltungsvorschrift viele positive Aspekte für den Verband wie auch für die Umwelt. Im Einzelnen führt er aus, dass sie den Planungen des Verbandes sehr entgegen komme, da sie klimafreundliche Mobilitätsformen stärke, die Attraktivität des ÖPNV steigere und ausbaue sowie die regionalen Mobilitätspunkte und B+R-Anlagen mit bis zu 75% fördere. Die Stellungnahme der Verwaltung des Verbandes beinhalte noch einige Feinheiten, die im weiteren Verfahren sicherlich berücksichtigt werden könnten. Insgesamt sieht Lateier den Verband gut aufgestellt, um in den anlaufenden Vergabeverfahren nach der neuen Verwaltungsvorschrift erfolgreich zu sein. „Jetzt gilt es, die anstehenden Herausforderungen bei der S-Bahn, aber insbesondere auch im Bereich B+R mit neuem Elan anzugehen,“ so Lateier.

Auch die Freien Wähler begrüßten die Änderung der Verwaltungsvorschrift. „Zur Durchführung des LGVFG ist die Konkretisierung unerlässlich und Voraussetzung, die Verkehrswende auch in den Kommunen auch praktisch zu bewältigen“, betonte Bernhard Maier. „Wir gehen davon aus, dass auch der Verband Region Stuttgart Zuwendungsempfänger ist, zur Klarstellung ist eine Aufnahme des Verbands als Aufgabenträger und Zuwendungsempfänger erforderlich.“

Für Thomas Leipnitz (SPD) verberge sich hinter der LGVFG „die Möglichkeit für den Verband Region Stuttgart, zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs anzustoßen und mit finanzieller Unterstützung des Landes auch umzusetzen. Dazu zählen nicht zuletzt auch Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit.“ Und gerade in diesem Bereich besteht nach Ansicht der SPD noch großer Nachholbedarf.

Patricia Schäfer (AfD) begrüßte den Ansatz der VwV-LGVFG, brachte zeitgleich Einwände zu „grün-zeitgeistigen“ Aspekten im Hinblick auf die Realisierbarkeit und Transparenz. Wichtig sei, dass die jeweiligen Fördergrenzen sinnvoll angepasst werden könnten, um kleinere Investitionen einzubeziehen. „Oftmals ist das Zusammenspiel mehrerer kleinerer Infrastrukturmaßnahmen besonders wirkungsvoll“, führte Schäfer aus. 

Die Pressemitteilung zuum PDF-Download

Vorlage VA-04920 
Anlage VA-04920A001
 

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