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Verband Region Stuttgart

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Presseinformationen |

Was bedeutet die Agenda 2030 für die Region Stuttgart?

Planungsausschuss diskutiert Nachhaltigkeitsziele im Kontext des Regionalplans

Im gestrigen Planungsausschuss war ein kritischer Blick auf den Regionalplan samt der dazugehörigen Bewertungs- und Abwägungsprozesse gefragt. Inwieweit tragen die geltenden regionalplanerischen Aussagen zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen bei? Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN wurde der Umgang mit Zielkonflikten im Spannungsfeld zwischen Nachhaltigkeit, Klima- und Bodenschutz auf der einen und sozialen Aspekten, wirtschaftlichen Entwicklungsinteressen und der möglichen Realisierung von regionalplanerischen Maßnahmen auf der anderen Seite thematisiert. Hintergrund sind unter anderem neue Nachhaltigkeitsziele, die seit der letzten Fortschreibung des Regionalplans 2009 festgelegt worden sind: und zwar sowohl national mit dem Klimaschutzpaket, als auch international mit den Sustainable Development Goals (SDGs) in der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen.

Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2015 die Agenda 2030 mit 17 Zielen zur Nachhaltigkeit verab­schiedet, die in den drei Dimensionen Wirtschaft, Soziales und Ökologie in ausgewogener und integrierter Weise umgesetzt werden sollen. Konkretisiert werden diese Ziele anhand von insgesamt 169 Unterzielen. Der Bund hat für die Zielsetzungen der Agenda 2030 ein „Indikatorenset“ formuliert und mit politisch abgestimmten Zielwerten hinterlegt. Bereits 2018 wurde ein regionaler Indikatorenbericht unter Berücksichtigung spezifischer regionaler Gegebenheiten erarbeitet, dessen Ergebnisse sich zum großen Teil auch im Regionalmoni­tor wiederfinden. Im Planungsausschuss wurde nun eine Zuordnung der für die regionale Ebene relevanten Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda zu den Zielen und Inhalten des Regio­nalplans dargelegt. Es wurde aufgezeigt, wo rechtliche und politische Zuständigkeiten, Gestaltungsspielräume und Grenzen liegen. Der Regionalplan ist zunächst einmal gesetzlich der Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung ver­pflichtet. Dazu gehört der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Reduzierung von Flächeninanspruchnahme, aber auch die Schaffung der Standortvoraussetzungen für die Entfaltung des wirtschaftlichen Potenzials sowie die Freihaltung von Räumen für zukünftige Gestaltungsoptionen. Planerische Entscheidungen sind diesen Prinzipien verpflichtet. Sie sind gleichzeitig aber immer auch das Ergebnis von Planungsprozessen, deren fester Bestandteil die Beteiligung der Gemeinden, unterschiedlicher Träger öffentlicher Belange und auch von Bürgerinnen und Bürgern ist. Die Mitglieder der Regionalversammlung müssen die unterschiedlichen Interessen gewichten und gegeneinander abwägen. Die Nachhaltigkeitsziele bieten hierbei einen breiten Rahmen, der unterschiedliche Möglichkeiten zum Umgang mit auftretenden Zielkonflikten zulässt. In der Region Stuttgart werden solche Zielkonflikte zwischen der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, dem Schutz wertvoller Böden und der Reduktion des (Pendler-)Verkehrs besonders deutlich: Ein unzureichendes Wohnungsangebot kann Menschen auf entferntere Standorte verdrängen – führt dann allerdings zu zusätzlichem Verkehrsaufkommen.

Insgesamt aber zeigt die Gegenüberstellung von Nachhaltigkeitszielen und den Inhalten des Regionalplans, dass der Regionalplan viele Schnittstellen zur Agenda 2030 hat und in seiner jetzigen Form dafür geeignet ist, die Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen. Gleichzeitig kann der Regionalplan als vornehmlich Rahmen gebendes Instrument nur begrenzt Einfluss nehmen, was konkrete Umsetzungen von Maßnahmen betrifft. Hier gilt es, sich auf zentrale Themenfelder der Regionalplanung zu konzentrieren wie beispielsweise Siedlungs- und Freiraumentwicklung, Wohnraumversorgung, Verkehrsentwicklung, Grundversorgung und Energieversorgung, aus denen praktikable Handlungsempfehlungen abgeleitet werden können. Darüber hinaus hat die Regionalplanung einen Auftrag zur Beratung und Unterstützung von Kommunen und anderen Aufgabenträgern. Diesen nimmt der Verband Region Stuttgart über seine Kofinanzierungsprogramme für Wirtschaft und Tourismus, Landschaftsparkprojekte, regionalbedeutsame Gewerbeflächen und für nachhaltige Mobilität sowie über das Engagement in Modell- und Forschungsprojekten sehr aktiv wahr. Zudem verfolgt der Verband auch im europäischen Kontext gemeinsam mit anderen Metropolregionen Lösungen für die nachhaltige Entwicklung, beispielsweise im Netzwerk METREX. Hier liegt ein besonderer Fokus auf Strategien für die Stadt-Umland-Kooperation als zentralem Baustein der regionalen Dimension.

Stimmen aus den Fraktionen
Für Dorothee Kraus-Prause (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wurde in der Vorlage sowie der ausführlichen Stellungnahme grundsätzlich die Funktion des Regionalplans klargestellt: „Er hat einen rahmensetzenden Charakter, ist aber nicht für die Umsetzung zuständig.“ Ihre Fraktion müsse daher immer wieder sehen, dass sie bei der Umsetzung an die Grenzen des Regionalplans gerate. Dies könne eher mit der Arbeit in anderen Bereichen gelingen. „Über Förderprogramme und Modellvorhaben können wir die Umsetzung maßgeblicher beeinflussen“, stellte Brüx fest. Das Grundsatzpapier könne hier sehr gut aufzeigen, wo es Schnittstellen gibt, an denen weitergearbeitet werden könne.

Die Fraktion von CDU/ÖDP sah keinen Anlass für die „kritische Würdigung es Regionalplans“ hinsichtlich des Klimaschutzes. Roland Schmid stellte fest, dass „wir bereits über das Raumordnungsgesetz auf Nachhaltigkeit verpflichtet sind“. Er warnte davor, dem Klimaschutz einen Absolutheitscharakter zu geben. „Wenn man sich nur auf einen Einzelaspekt beschränkt, macht man den Regionalplan angreifbar“, so Schmid. Es sei die Aufgabe, aus Raumansprüchen, die gegenläufig sind, Konfliktlagen zu erkennen und entsprechend abzuwägen. Adressat der Botschaft müssten zudem Kommunen sein, wenn es darum ginge, Planungen in Wirklichkeit umzuwandeln.

Laut Regina Traub (SPD) ergebe die Analyse deutlich, dass sich die Ziele der Agenda 2030 im Regionalplan wiederfinden und abgewogen werden müssten: „Wir haben uns verschiedenen Aufgaben zu stellen. Aber wir werden dem Thema Nachhaltigkeit im Regionalplan gerecht“, befand Traub. Es sei Aufgabe jedes Regionalrats, zu entscheiden, wie sozial, ökologisch oder ökonomisch er die Belange betrachtet.

Wilfried Wallbrecht (Freie Wähler) schloss sich seinem Vorredner weitestgehend an. Er lobte „angesichts der Flughöhe des Antrags“ die umfassende Aufbereitung der Verbandsverwaltung.

Joachim Hülscher (AfD) stellte fest, dass sowieso für jeden klar sei, dass „wir zur Nachhaltigkeit verpflichtet sind.“ Dies sei keine neue Erkenntnis, sondern eine Selbstverständlichkeit. Er bedankte sich dafür, dass Aufgaben, Rechte und Pflichten des Regionalplans noch einmal so klar und fachlich begründet dargelegt wurden.

Kai Buschmann (FDP) betonte: „Die regionale Ebene ist der Möglichkeitsraum, Handlungsraum ist die kommunale Ebene.“ Seiner Meinung nach könnten sich aus dem Rahmen des Regionalplans aber dennoch Handlungen ergeben, so zum Beispiel im dringlichen Bereich Wohnen. „Wir können zum Beispiel durch Befristungsregelungen Anreize zum Handeln schaffen“, appellierte Buschmann.

„Wir müssen radikal umsteuern, um soziale und ökologische Ziele zu erreichen, auch wenn wir die ökonomischen dabei verfehlen“, sagte Christoph Ozasek (DIE LINKE/PIRAT). Die nachhaltigen Entwicklungsziele seien essenziell. Der Gesetzgeber sei hier gefragt. Dennoch könne die Regionalversammlung mehr tun.

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