Neue Entwicklungsachse: Verfahren zur Änderung des Regionalplans für den Bereich Murrtal – Abschluss des Verfahrens

Die Leitplanken für die Entscheidungen vor Ort, wo und in welchem Umfang Siedlungsentwicklung umgesetzt werden soll, finden sich im Regionalplan auf der Grundlage der Vorgaben des Landesentwicklungsplans. Kern der darin verankerten Leitvorstellung ist die Festlegung von Regionalen bzw. Landesentwicklungsachsen. Damit verbunden sind die beiden Kategorien „Siedlungsbereich“ für Gemeinden, die Entwicklungsachsen zugeordnet sind und „Gemeinden beschränkt auf Eigenentwicklung“ für Gemeinden außerhalb der Entwicklungsachsen. Während bei letzteren die Entwicklung vom Bedarf der ansässigen Bevölkerung bzw. Unternehmen hergeleitet wird, sollen bei Gemeinden im Siedlungsbereich auch Zuwanderung bzw. Neuansiedlungen bei der Ausweisung von Wohn- und Gewerbebauflächen berücksichtigt werden.

Ändern sich die Voraussetzungen gegenüber den entsprechenden Festlegungen im geltenden Regionalplan, wie aktuell für den Bereich Murrtal, wo durch die Verlängerung der S-Bahnlinie S4 im Jahr 2012 über Marbach hinaus bis nach Backnang für diesen Abschnitt die Zuordnung zu einem leistungsfähigen ÖPNV gegeben ist, kann über ein Regionalplan-Änderungsverfahren unter Beteiligung betroffener Kommunen, Planungsträger und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eine Anpassung des Regionalplans vorgenommen werden. 

Die Regionalversammlung hat im Dezember 2020 das Regionalplan-Änderungsverfahren zur Festlegung einer neuen Regionalen Entwicklungsachse zwischen den Mittelzentren Ludwigsburg/Kornwestheim und Backnang auf den Weg gebracht. Im Verlauf dieser neuen Entwicklungsachse sollen die bisher auf die Eigenentwicklung beschränkten Gemeinden Affalterbach, Burgstetten, Erdmannhausen und Kirchberg an der Murr als Siedlungsbereich festgelegt werden und damit mehr Spielräume bei der Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten erhalten.

Auf Basis des im Frühjahr 2021 durchgeführten Beteiligungsverfahrens hat die Regionalversammlung in ihrer Sitzung am 28.07.2021 eine Änderung des Planentwurfs beschlossen: Zusätzlich erfolgt die Festlegung des Ortsteils Burgstetten-Erbstetten als Siedlungsbereich, ferner wurden auf der Basis der Stellungnahmen Änderungen und Ergänzungen im Umweltbericht beschlossen. Hierzu erfolgte ein erneutes Beteiligungsverfahren im November 2021.

Die Summe der Erkenntnisse aus beiden durchgeführten Beteiligungsverfahren mit den eingangegangenen Stellungnahmen und den notwendigen Abwägungen bildeten die Grundlage für den Satzungsbeschluss, den die Regionalversammlung in ihrer Sitzung am 30.3.2022 fasste. Mit dem Beschluss der Änderung des Regionalplans als Satzung ist das Regionalplan-Änderungsverfahren abgeschlossen. Diejenigen, die sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens geäußert haben, werden über die Behandlung ihrer Stellungnahmen informiert. 

Zum Download:

> Regionalplanänderung, Satzungsbeschluss

> Umweltbericht

Auf dieser Grundlage beantragt der Verband Region Stuttgart beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen die Änderung des Regionalplans gemäß §13 Abs. 1 LplG zu genehmigen und damit für verbindlich zu erklären. Die Genehmigung wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle sowie im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht. Ab diesem Zeitpunkt ist die Änderung des Regionalplans dann rechtsverbindlich.

Zeitplan

30.3.2022

Satzungsbeschluss der Änderung des Regionalplans durch die Regionalversammlung nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.

11.10.-10.11.2021
22.11.-21.12.2021

Erneute öffentliche Auslegung.

ab 9.10.2021

Erneute Beteiligung der von der Planänderung betroffenen Städte und Gemeinden, der Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und sonstiger Stellen gemäß den landesplanerischen Vorgaben

28.7.2021 

Beschluss der Regionalversammlung zur Änderung des Entwurfs der Änderung des Regionalplans nach Aufarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen und Vorberatung der vorgebrachten Anregungen im Planungsausschuss. 

16.4.2021

Eingangsfrist für Informationen und Stellungnahmen

1.3.2021 - 31.3.2021

Beteiligung der Öffentlichkeit (ein Monat während der Offenlage) 

ab 18.12.2020

Beteiligung der von der Planänderung betroffenen Städte und Gemeinden, der Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und sonstiger Stellen gemäß den landesplanerischen Vorgaben

9.12.2020

Beschluss des Planentwurfs und Einleitung des Beteiligungsverfahrens durch die Regionalversammlung

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