Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart

Der Impuls für eine stärkere regionale Verzahnung des Mittleren Neckarraumes kam Anfang der 1990er-Jahre aus Kreisen der Wirtschaft. Die Landesregierung griff die Initiative mit „Regionalkonferenzen“ auf. Im „Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart“ des Landes Baden-Württemberg von 1994 sind die Kompetenzen festgelegt. Sinn und Zweck ist es, die Region Stuttgart „im europäischen und internationalen Wettbewerb zu stärken“, wie es in der Gesetzesbegründung heißt.

Das "Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart" wurde in der Zwischenzeit weiterentwickelt und insbesondere im Jahr 2015 mit zentralen Inhalten des ÖPNV-Pakts sowie durch die baden-württembergische Kommunalrechtsnovelle ergänzt.

Der ÖPNV-Pakt 2025 - zukunftsfähige Mobilität gestalten

Er ist ein Kompromiss, der dem Verband Region Stuttgart neue Möglichkeiten eröffnet, verkehrsmittelübergreifend regionale Mobilität zu gestalten: der ÖPNV-Pakt 2025. Damit diese Vereinbarung des Landes Baden-Württemberg, des Verbands Region Stuttgart, der Landeshauptstadt Stuttgart und der VVS-Landkreis wirksam wird, hat der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz zur Umsetzung des ÖPNV-Paktes beschlossen.   

Auf dieser gesetzlichen Grundlage kann der Verband Region Stuttgart die Planungen beispielsweise für die Expressbusse oder für eine intelligente Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger weiter vorantreiben. Darüber hinaus erhält die Region weitere Kompetenzen für eine zukunftsfähige Mobilität in der Region Stuttgart wie das regionale Verkehrsmanagement oder S-Bahn-Linien, die über die Region Stuttgart hinausgehen.

Eine Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, klare Kompetenzverteilung und gemeinsame Anstrengungen von Land sowie Region für einen zuverlässigeren Schienenverkehr sind die Kernpunkte der Vereinbarung. Aus Sicht des Verbands Region Stuttgart sind vor allem die Themen Expressbusse, regionales Verkehrsmanagement und Allgemeine Vorschrift hervorzuheben.

 

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