Alle 5 Jahre können die rund 1,7 Millionen Wahlberechtigten der Region Stuttgart entscheiden, wer ihre Interessen in der Regionalversammlung vertritt. Die Mitglieder der Regionalversammlung werden nach Verhältniswahl (Listen) gewählt.
Jede Wählerin/jeder Wähler (deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahre) hat eine Stimme.
Der Regionalversammlung gehören mindestens 80, höchstens 96 ehrenamtliche Mitglieder an. Möglich sind also bis zu 16 Ausgleichssitze, damit das Sitzverhältnis sowohl dem Ergebnis der Wahl in den einzelnen Wahlkreisen als auch dem Verhältnis der in der Region Stuttgart erreichten Gesamtstimmenzahl entspricht. Die sechste Regionalversammlung zählt 88 Mitglieder.
Wegen Veränderungen bei der Einwohnerzahl veränderte sich die Sitzverteilung (ohne Ausgleichssitze) nach Wahlkreisen bei der Regionalwahl 2019 gegenüber 2014 leicht. Folgende Sitze waren 2019 zu vergeben: