Die Regionalversammlung hatte im September 2011 eine Teilfortschreibung des Regionalplans eingeleitet. Ziel war es, Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windanlagen auszuweisen und dabei gleichzeitig die Anforderungen von Energiewende und Freiraumschutz miteinander in Einklang zu bringen. Derzeit gilt der auf dieser Grundlage im September 2015 von der Regionalversammlung beschlossene qualifizierte Planentwurf mit 41 potenziellen Vorranggebieten für Windkraft. Er wurde auf der Grundlage des Windenergieerlasses aus dem Jahr 2012 und des Windatlasses Baden-Württemberg mit Stand 2011 erstellt. Zum Zeitpunkt des Beschlusses bestand bei Gebieten, die Landschaftsschutzgebiete überlagern, noch Klärungsbedarf durch die zuständigen Behörden, ob die geltenden Landschaftsschutzgebietsverordnungen einer Festlegung entgegenstehen. Die Überprüfungen haben ergeben, dass einige der Standorte als nicht realisierbar eingestuft werden. Weiterhin wird der Windatlas des Landes, ebenfalls Grundlage für die Ausweisung der Standorte im Regionalplan, auf den Prüfstand gestellt. Das Verfahren der Teilfortschreibung des Regionalplans wird somit fortgesetzt, wenn alle Grundlagen aktualisiert vorliegen. Inzwischen umgesetzt wurden 22 Windenergieanlagen, die bereits in Betrieb genommen wurden. Dazu zählt mit dem Windpark „Lauterstein“ der größte und leistungsstärkste Windpark Baden-Württembergs.
An 41 Standorten in der Region Stuttgart, lautet die Antwort! Die Regionalversammlung hat am 30. September 2015 ein Gesamtkonzept beschlossen, das in der Region Stuttgart 41 Vorranggebiete für Windräder vorsieht. Damit folgte die Regionalversammlung mit deutlicher Mehrheit dem Votum des Planungsausschusses. Allerdings wurden auf Vorschlag der Geschäftsstelle die Gebiete GP 01, WN 28 und WN 29 verkleinert sowie die Gebiete WN 02, WN 03 und WN 04 gestrichen. Damit soll verhindert werden, dass Teilräume der Region von Windrädern "umzingelt" werden. Der Mindestabstand zwischen Vorranggebieten wurde deshalb auf 3 Kilometer festgelegt (alle aktuellen Unterlagen finden Sie auch links nebenstehend zum Herunterladen).
Pressemitteilung (zur Regionalversammlung am 30.09.2015)
Karte der beschlossenen Vorranggebiete
Tabelle der beschlossenen Vorranggebiete
Ob mögliche Windkraftstandorte mit Einrichtungen der Flugsicherung und des Wetterradars des Deutschen Wetterdienstes unter einen Hut zu bringen sind, kann über den Regionalplan nicht endgültig geklärt werden. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI), das die Teilfortschreibung des Regionalplans formal genehmigen muss, hat klargestellt, dass über diese Aspekte erst im konkreten Einzelfall, also bei der Baugenehmigung, entschieden werden kann.
Und einen weiteren, wichtigen Verfahrenshinweis hat das MVI gegeben für mögliche Standorte, die im Landschaftsschutzgebiet liegen: die Teilfortschreibung des Regionalplans kann erst dann als Satzung beschlossen werden, wenn die Änderung oder Aufhebung von Landschaftsschutzgebieten (durch die Landratsämter) vollzogen ist. Bis dahin ist die Region trotzdem sprech- und handlungsfähig. Bei Zielabweichungsverfahren dient der von der Regionalversammlung gefasste "qualifizierte Zwischenbeschluss" als Grundlage für Stellungnahmen.
Verbesserte Technik, steigende Nachfrage von Investoren und ein starkes Interesse an regenerativen Energien haben der Nutzung von Windenergie neuen Schwung gebracht. Auf Grundlage der Winddaten des Landes hatte der Verband Region Stuttgart im Juli 2012 die Flächenausweisung für Windkraftstandorte begonnen, formal durch die Teilfortschreibung des Regionalplans.
In der ersten Beteiligungsrunde waren 96 mögliche Standorte im Rennen. Im Juli 2013 entschied der Planungsausschuss, das Verfahren für insgesamt 85 Vorranggebiete fortzusetzen (18 Gebiete werden nicht weiterverfolgt, weil entweder keine Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes in Aussicht gestellt wurde oder andere zwingende Gründe dagegen sprachen): Bei 23 Vorranggebieten haben sich Lage oder Größe verändert, 54 blieben unverändert, 8 wurden neu aufgenommen. Für die neu aufgenommenen sowie elf wesentlich veränderte Gebiete erfolgte im Herbst 2013 ein zweites Beteiligungsverfahren.
Die zweite Beteiligungsrunde zeigte: Grundsätzlich können 77 Standorte weiterverfolgt werden, wie am 20. Mai im Planungsausschuss dargestellt wurde. Im Vergleich zu den 85 Flächen vom Juli 2013 sind also neun Gebiete entfallen und eines hinzugekommen. Detailliert heißt das: Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durch den Verband Region Stuttgart führt zum Ausschluss von sechs Gebieten (WN 23, ES 07, GP 09, GP 11, GP 13, GP 20). Für weitere zwei Gebiete (WN 21 und ES 05) wird keine Änderung des Landschaftsschutzgebiets in Aussicht gestellt, sie müssen daher entfallen. In Leonberg (BB 04) kann eine Fläche nicht mehr berücksichtigt werden, weil sie in einer Einflugschneise des Flughafens liegt. Wieder aufgenommen wurde dagegen der Standort Rudersberg (WN 18), da dort nun doch ein Verfahren zur Änderung des Landschaftsschutzgebiets möglich ist.
Der Planungsausschuss hatte am Mittwoch, 16. September 2015 empfohlen, aus den verbliebenen 70 Gebieten 44 weiterzuverfolgen. Folgende Gebiete waren gestrichen worden: BB 01, ES-X01, GP 07, GP 21 und GP A. Um eine militärische Nutzung nicht zu blockieren, wurden außerdem die Standorte BB 05 und BB 06 aus der Gesamtkulisse entfernt sowie ein Vorratsbeschluss zu BB-A gefasst.
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