Die Abfallumlage

Die Aufwendungen in der Abfallwirtschaft, die nicht durch Gebühren der Anlieferer abgedeckt sind, werden per Umlage bei den fünf Landkreisen der Region und der Stadt Stuttgart erhoben. Da dieser Bereich seit Jahren privatisiert ist, beträgt die Umlage lediglich 2.000 Euro.

 

Entsorgung von Abfällen

Nach Paragraph 7 des Landesabfallgesetzes Baden-Württemberg ist der Verband Region Stuttgart für die Entsorgung mineralischer Abfälle zuständig, die gemäß der Abfallablagerungsverordnung ausschließlich der Deponieklasse II zugeordnet werden (z. B Schlacken oder Kernsande). Auch um die Entsorgung von verunreinigtem Bodenaushub hat er sich zu kümmern.

Nachdem der Verband Region Stuttgart über keine Anlagen zur Abfallbehandlung verfügt, hat er diese Aufgabe, wie es das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ermöglicht, auf eine privatrechtliche Gesellschaft, nämlich die  AVL Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH, übertragen.

Erstmals trat die Übertragung zum 1. Juni 2000 in Kraft. Sie wurde zwischenzeitlich mehrmals erneuert und läuft aktuell bis zum 31. Dezember 2024. Unternehmen und Privathaushalte verfügen damit auch weiterhin über eine kostengünstige Entsorgungsmöglichkeit für mineralische Abfälle und verunreinigten Bodenaushub, die auf den beiden Deponien „Froschgraben“ und „Burghof“ angeboten wird. Eine Andienungspflicht besteht nach wie vor nicht. So können auch andere innerhalb und außerhalb der Region Stuttgart vorhandene Deponien genutzt werden. 

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