Klare, allgemeingültige Vorgaben für Busverkehre

Allgemeine Vorschrift koppelt Zuständigkeit mit Finanzierungsverantwortung

Der Verband Region Stuttgart ist finanzieller Garant dafür, dass das VVS-Ticket auch in den Bussen der Region gilt ("Verbundintegration"). Er verteilt also die Ticketeinnahmen aus dem VVS-Topf und gleicht finanzielle Nachteile der Busunternehmen aus, die sich etwa daraus ergeben, dass ein Fahrgast nur einmal einen Fahrschein löst, mit dem er in allen Bussen und Bahnen des VVS-Gebiets unterwegs sein kann (Durchtarifierungsverluste).

Mit dem Ziel, die Fahrgeldeinnahmen aus dem VVS-Topf künftig nach einheitlichen, leistungsbezogenen, EU-rechtskonformen und transparenten Kriterien an die derzeit etwa 40 Busunternehmer zu verteilen, hat die Regionalversammlung die Allgemeine Vorschrift auf den Weg gebracht. Diese Satzung ist seit Anfang 2015 in Kraft und ersetzt Schritt für Schritt über 150 Vereinbarungen sowie die gut 40 Einzelverträge zwischen dem Verband Region Stuttgart, den Busunternehmern und den VVS-Landkreisen.

Alles in allem geht es um knapp 100 Millionen Euro, mehrheitlich gespeist durch VVS-Ticketeinnahmen. Das entspricht rund zwei Drittel der Kosten des Busverkehrs in den Landkreisen der Region. Bei der Verteilung der Fahrgeldeinnahmen und der Zuschüsse des Verbands Region Stuttgart für die Anerkennung des VVS-Tarifs ist die Beförderungsleistung maßgeblich – zu 70 Prozent die beförderte Zahl der Fahrgäste, zu 30 Prozent die Streckenlänge, die diese Fahrgäste jeweils zurückgelegt haben. Darüber hinaus erhalten die Busunternehmen Geld für den Vertrieb der Tickets. Wichtig ist: Verteilt wird nur das Geld, das auch tatsächlich im VVS eingenommen wird.

Die Allgemeine Vorschrift schafft  klare Zuständigkeiten zwischen Region, Landkreisen und Kommunen. Die Region beschränkt sich auf die Finanzierung der Anwendung des VVS-Tarifs in Bussen, also auf ihre gesetzliche Pflicht, die Verbundintegration sicherzustellen. Die von ihr geleisteten Zahlungen sollen zu einem wirtschaftlichen, kostendeckenden Betrieb beitragen. Landkreise und Städte übernehmen die Kosten für die Bestellung der Busverkehre.

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