Der Landschaftsrahmenplan

Das Naturschutzgesetz schreibt den Landschaftsrahmenplan als Grundlage für den Regionalplan vor. Er gibt einen umfassenden Überblick über Landschaft, Bodennutzungen, Landwirtschaft, Wasserversorgung, Waldgebiete, Rohstoff-Vorkommen und Klima in der Region Stuttgart. Neben vertiefenden Aussagen über schutzbedürftige Bereiche listet der Landschaftsrahmenplan auch Vorschläge für Schutz und Pflege der Landschaft auf. Maxime dabei: der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Rechtlich bindend für die Kommunen und Kreise in der Region sind die in den Regionalplan übernommenen Grünzüge und Grünzäsuren, das Gerüst des Landschaftsrahmenplans. 

Für die Fortschreibung des Regionalplans wurden Informationen über den Zustand von Natur- und Landschaft in einem Geografischen Informationssystem (GIS) flächendeckend erhoben und bewertet. Die Daten stehen den Kommunen für die Landschafts- und Flächennutzungsplanung zur Verfügung und können beim Verband Region Stuttgart angefordert werden. Verfügbar sind z.B. GIS-Daten zu:

Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften in der Region Stuttgart können diese GIS-Daten für ihre kommunale Planungen (Flächennutzungsplan und Landschaftsplan) kostenlos beziehen. Bitte richten Sie Ihre Anfragen mit dem Betreff: „GIS-Daten in der Landschaftsrahmenplanung“ an: regioriss(at)region-stuttgart.org

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