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Verband Region Stuttgart

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Auf den folgenden Seiten gibt es daher weitergehende Informationen:

Festlegung eines Schwerpunktes für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen in Mundelsheim

Am 28.07.2021 hat die Regionalversammlung beschlossen, ein Regionalplan-Änderungsverfahren zur Festlegung eines rund 20 Hektar großen Regionalen Gewerbeschwerpunkts in der Gemeinde Mundelsheim einzuleiten (Vorranggebiet „Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen“). Im Gegenzug soll ein rund 7 Hektar großer, bislang nicht umgesetzter Teil des im Regionalplan festgelegten Gewerbeschwerpunkts "Ottmarsheimer Höhe" zurückgenommen und als Regionaler Grünzug festgelegt werden.

Gemäß Raumordnungsgesetz § 9 Abs. 1 wurde im Oktober 2021 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der von der Planung möglicherweise berührten öffentlichen Stellen durchgeführt. Parallel dazu erfolgte das Scopingverfahren zur Abstimmung des Untersuchungsrahmens der Strategischen Umweltprüfung. Bei der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Planunterlagen hat eine eingehende Auseinandersetzung mit den eingegangen Hinweisen stattgefunden.

Am 29. Mai 2022 hatten sich im Rahmen einer Dialogischen Bürgerbeteiligung die wahlberechtigen Mundelsheimerinnen und Mundelsheimer grundsätzlich für die Entwicklung eines Regionalen Gewerbeschwerpunkts auf ihrer Gemarkung ausgesprochen. Damit wurde eine solide die Grundlage die Weiterführung des Regionalplanänderungsverfahren und die Entwicklung des Gewerbegebietes geschaffen.

Offenlage

Auf der Basis des Beschlusses der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart am 29.03.2023 ist der nächste Verfahrensschritt die Offenlage des Planentwurfs gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz bzw. § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz. Die Daten dazu:

Die Beteiligungsunterlagen, das sind der Planentwurf mit Textteil, Begründung, Kartendarstellungen und Umweltbericht sowie als weitere Unterlagen zur Information die Sitzungsvorlage der Regionalversammlung vom 29.03.2023, mit allen Informationen zu Anlass, Hintergrund und Gegenstand des Verfahrens und eine Übersicht über die Rückmeldungen aus der frühzeitigen Unterrichtung, werden zur Einsichtnahme vom

24.04.2023 bis einschließlich 26.05.2023

beim Verband Region Stuttgart, in den Landratsämtern des Rems-Murr-Kreises und des Kreises Ludwigsburg sowie bei der Gemeinde Mundelsheim ausgelegt. Die genauen Daten können Sie der Bekanntmachung entnehmen.

Alle Unterlagen stehen während des gesamten Zeitraums des Verfahrens auch hier zur Ansicht und zum Herunterladen zur Verfügung: 

Stellungnahmen

um Planentwurf mit Text, Begründung, Kartendarstellung und Umweltbericht können bis spätestens

26.07.2023

über folgende Wege Stellungnahmen abgegeben werden:

- elektronisch über die Internetseite https://beteiligung-regionalplan.de/region-stuttgart

- per E-Mail an ge-schwerpunkt-mundelsheim(at)region-stuttgart.org.

- schriftlich gegenüber dem Verbad Region Stuttgart, Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart

- zur Niederschrift während der Sprechzeiten (siehe Bekanntmachung):

Die innerhalb der Stellungnahmefrist eingegangenen Stellungnahmen werden aufgearbeitet und in die Abwägung einbezogen. Die abschließende Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen trifft die Regionalversammlung. 

Immer auf Empfang

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