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Verband Region Stuttgart

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Auf den folgenden Seiten gibt es daher weitergehende Informationen:

Windkraft in der Region

Klimaschutz ist in der heutigen Zeit eine zentrale Aufgabe aller politischen Handlungsebenen. Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Ausbau der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen zu. Einen Beitrag dazu liefern Windkraftanlagen.

Die Suche nach Standorten für Windkraftanlagen ist schon aufgrund ihrer Dimension nicht einfach. Dies gilt für die Region Stuttgart mit einer hohen Bevölkerungs- und Siedlungsdichte in besonderem Maße. Denn dort werden auch zukünftig Flächen für Wohnen, Arbeiten und Infrastruktur benötigt, aber auch für Landwirtschaft, Erholung, ökologische Funktionen und nicht zuletzt für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.

Regionalplanung soll hier notwendige Prioritäten setzen. Dementsprechend zählt es zu den gesetzlichen Pflichten des Verbands Region Stuttgart, auch Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien auszuweisen. Dazu wurde eine entsprechende Teilfortschreibung des Regionalplans eingeleitet. In dieser sollen Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt werden. Gesetzlich vorgegeben ist dabei eine Ausweisung von mindestens 1,8 % der Regionsfläche als Vorranggebiet für Windkraftanlagen.

Aktuelles Verfahren

Auf der Grundlage des ersten Beteiligungsverfahren und den dabei eingegangenen Stellungnahmen haben sich Änderungen im Planentwurf zur Teilfortschreibung Windkraft ergeben. Die Regionalversammlung hat am 2. April 2025 einen entsprechenden (geänderten) Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans für Windkraft beschlossen und dafür das zweite Beteiligungsverfahren eröffnet.

Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben seit dem 2. Juni 2025 Gelegenheit, sich zu den geänderten Teilen des Planentwurfs zu äußern. Die Änderungen des Planentwurfs (Text und Karten) werden entsprechend kenntlich gemacht.

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit zur Stellungnahme gem. § 9 Abs. 3 Satz 3 ROG auf die geänderten Planinhalte beschränkt ist, es sei denn, es handelt sich um Erkenntnisse, die zum Zeitpunkt des Erstentwurfs (Planentwurf vom 25. Oktober 2023) noch nicht bekannt waren.

Informationen zur Beteiligung

Die Beteiligungsunterlagen sind seit 2. Juni online verfügbar und zusätzlich in der Geschäftsstelle des Verband Region Stuttgart in der Zeit vom 2. Juni 2025 bis einschließlich 1. August 2025 während der Sprechzeiten (Mo-Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr, Fr 9-12 Uhr; nicht am 20. Juni und 3. Juli 2025) ausgelegt. Hierüber wurde durch öffentliche Bekanntmachung informiert.

Am 5. Juni und 6. Juni haben je eine Online-Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange und Kommunen stattgefunden, bei denen über den neuen Planentwurf sowie Ablauf und Umfang des Beteiligungsverfahren informiert wurde. 

Stellungnahmen

Stellungnahmen können über die Beteiligungsplattform online eingereicht werden. 

Stellungnahmen können zudem auch per Mail (windenergie(at)region-stuttgart.org) abgegeben werden. 

Im Übrigen wird zu den Möglichkeiten zur Abgabe von Stellungnahmen auf die öffentliche Bekanntmachung verwiesen. 

Stellungnahmen können bis zum 1. August 2025 abgegeben werden. Die Unterlagen stehen während der gesamten Verfahrensdauer auch zum Herunterladen zur Verfügung. 

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