STUTTGART: Nach der heutigen Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe Verkehrsfinanzierung betonten alle Fraktion der Regionalversammlung: Der gesetzlich vorgeschriebene Wettbewerb zum Betrieb der S-Bahn in der Region Stuttgart hat ausschließlich zum Ziel, gute Qualität zu einem wirtschaftlichen Preis zu erzielen. Im Mittelpunkt stehe das Wohl der täglich 330.000 S-Bahn-Fahrgäste. Für sie wollen die Fraktionen der Regionalversammlung auch in Zukunft einen zuverlässigen, pünktlichen und finanzierbaren S-Bahn-Verkehr gewährleisten.
Übergeordnetes Ziel der Region Stuttgart als S-Bahn-Aufgabenträgerin sei es, faire Wettbewerbsbedingungen für alle am S-Bahn-Betrieb interessierten Verkehrsunternehmen sicherzustellen. Ein Privileg für ein am Wettbewerbsverfahren beteiligtes Unternehmen könne es nicht geben. Bei einem Netto-Vertrag bestehe Chancengleichheit nur, wenn alle Unternehmen Zugang zu den gleichen wirtschaftlichen Kalkulationsgrundlagen haben.
Bisher jedoch haben die Deutsche Bahn AG und die SSB dem Verband Region Stuttgart gegenüber die Herausgabe der zur Ermittlung der Fahrgeldeinnahmen erforderlichen Datengrundlagen verweigert.
Aus diesem Grund sichert nur ein Brutto-Vertrag, wie ihn der Verband Region Stuttgart in seinen Wettbewerbsunterlagen vorsieht, Chancengleichheit im Wettbewerbsverfahren. Bei diesem Vertragstypus muss der Verband Region Stuttgart das Einnahmerisiko gegenüber dem Verkehrsunternehmen absichern. Deshalb ist es erforderlich, dass die Ausschreibungsunterlagen auch Regelungen enthalten, die verhindern, dass der künftige Betreiber gegen die finanziellen Interessen der Region handelt.