Die Region ist verpflichtet insgesamt 0,2 Prozent ihrer Flächen für Solaranlagen zur Verfügung zu stellen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Regionalversammlung mit einem ersten Planentwurf Möglichkeiten aufgezeigt, wie die gesetzlichen Vorgaben zur Errichtung von Fotovoltaik-Anlagen in der Region Stuttgart umgesetzt werden können. Dieser Entwurf ist aktuell in der Offenlage und ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern sich zu beteiligen.
Die Unterlagen dazu liegen in gedruckter Form beim Verband Region Stuttgart, den Landratsämtern sowie der Stadt Stuttgart vom 1. Juli bis 31. Juli aus. Zudem findet man online sämtliche Unterlagen sowie den direkten Zugang zur digitalen Beteiligungsplattform unter www.region-stuttgart.org/solarenergie. Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können bis zum 9. August 2024 abgegeben werden. Die Regionalversammlung wird sich mit allen Hinweisen zum Planentwurf auseinandersetzen – und den Planentwurf ggf. auch anpassen.