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Damit auch in Zukunft noch wohnungsnah eingekauft werden kann

Regionalversammlung billigt Änderung des Regionalplans zu großflächigem Einzelhandel

STUTTGART: Wenn sich mehrere Einzelhandelsgeschäfte in weniger als 150 Meter Entfernung voneinander ansiedeln, werden sie als so genannte Agglomeration, also wie ein großer Einkaufsmagnet betrachtet. Das sieht die Änderung des Regionalplans vor, die die Regionalversammlung mit Stimmen von CDU, SPD und Grüne bei Gegenstimmen von Freien Wählern, FDP und Republikanern heute beschlossen hat. Ziel ist es, die Standorte für großen Einzelhandel zu konzentrieren und zu ermöglichen, dass die Bevölkerung auch künftig in der Nähe ihrer Wohnungen einkaufen kann.

Die Hürde zur Großflächigkeit liegt bei 800 Quadratmetern Verkaufsfläche. Wenn sich in Zukunft drei Läden mit jeweils 800 Quadratmetern Verkaufsfläche in unmittelbarer Nachbarschaft niederlassen ist klar: drei mal 800 Quadratmeter gleich 2.400 Quadratmeter. „Adam Riese gilt damit auch im Einzelhandel“, brachte es Regionaldirektor Dr. Bernd Steinacher auf den Punkt.

Großflächige Geschäfte, in denen Lebensmittel oder Drogerieartikel erhältlich sind, sind künftig auch in kleineren Gemeinden zulässig. Sie müssen aber die eigene Bevölkerung versorgen und dürfen keine Kaufkraft aus Nachbarorten abziehen. Damit trage der Regionalplan der Tatsache Rechnung, „dass auch die Grundversorgung heute regelmäßig über großflächige Verkaufsflächen jenseits der 800 Quadratmeter angeboten wird“, bewertet Dr. Steinacher die Neuerung. Seiner Meinung nach eröffne dies neue Möglichkeiten gerade für die 35 Gemeinden in der Region Stuttgart, die heute schon keine vollständige Grundversorgung mehr anbieten könnten.

Die 122 Stellungnahmen mit insgesamt 526 einzelnen Anregungen, die während der dritten Beteiligung zur Regionalplanänderung von Kommen und anderen Betroffenen vorgelegt wurden, gaben Anlass zu ausführlichen Diskussionen.

Der Antrag der Freien Wähler, die bisherigen Regelungen beizubehalten, wonach großflächiger Einzelhandel zur Grundversorgung nach der Baunutzungsverordnung definiert wird, fand keine Mehrheit. Alfred Bachofer (Freie Wähler) begründete den Vorstoß seiner Fraktion damit, dass durch die neue Regelung „mit Kanonen nach Spatzen geschossen“ werde. „Wir nehmen uns die Möglichkeit der individuellen Beurteilung eines großflächigen Vorhabens.“ Er bekannte sich zur grundsätzlichen Zielsetzung, „vernünftige Lösungen“ für großflächigen Einzelhandel zu finden mit dem Ziel, die Grundversorgung in allen Kommunen der Region Stuttgart sicher zu stellen.

Udo Goldmann (CDU) sagte: „Es geht um eine flächendeckende wohnungsnahe Grundversorgung in allen Kommunen der Region“. Es müsse eine klare stringente Linie mit verlässlichen raumordnerischen Zielen vorgeben werden.“ Wir sichern die Grundversorgung in allen Kommunen und wir leisten einen Beitrag dafür, dass der Markt sich wieder auf die Ortskerne besinnt.“ In einigen Jahren werde sich bestätigen, dass man richtig beschlossen habe, so Goldmann.

„Das Ziel, das wir verfolgen ist richtig“, sagte Andrea Schwarz (SPD). Es habe Handlungsbedarf bestanden, da „findige Investoren“ über Agglomerationen den Regionalplan umgangen haben. Der Vorwurf, in die kommunale Planungshoheit einzugreifen, sei falsch. Man habe „planerisches Neuland“ betreten und deshalb drei Anläufe gebraucht.

„Die dezentrale Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs bleibt ein wichtiges Ziel des Regionalplans“, sagte Beate Wittkopp (Grüne). „Wir haben eine gute Entwicklung angestoßen“. Die kommunale Planungshoheit werde zwar tangiert, das sei allerdings gerechtfertigt, um eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten und weitere Fehlentwicklungen zu verhindern.

Durch die demografische Entwicklung ergebe sich ein regionaler Steuerungsbedarf beim großflächigen Einzelhandel, so Jürgen Hofer (FDP). Auch die Lockerung bei der Grundversorgung sei sehr zu begrüßen. Er vermisste allerdings einen Passus, um „atypische Fälle“ ohne ein Zielabweichungsverfahren berücksichtigen zu können.

Axel Ebert (REP) sprach bei der Beantwortung der Stellungnahmen von einer „Farce“. „Das Instrument der Agglomeration ist ein zentralisiertes Planungsinstrument mit investitionsfeindlichem Charakter.“

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