Der Verband Region Stuttgart tritt für eine einheitliche, nachvollziehbare und solidarische Finanzierung des Busverkehrs in der Region Stuttgart ein. Dieses Signal haben die Mitglieder des Verkehrsausschusses heute einstimmig gegeben und den Weg für weitere Gespräche mit den Partnern im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) sowie Vertretern von Kommunen und Interessensverbänden frei gemacht.
Der Verband Region Stuttgart ist finanzieller Garant dafür, dass das VVS-Ticket auch in den Bussen der Region gilt. Er verteilt also die Ticketeinnahmen aus dem VVS-Topf und gleicht finanzielle Nachteile der Busunternehmen aus, die sich daraus ergeben, dass ein Fahrgast nur einmal einen Fahrschein löst, mit dem er in allen Bussen und Bahnen des VVS-Gebiets unterwegs sein kann (Durchtarifierungsverluste). Darüber hinaus übernimmt er pauschal 14,5 Prozent der Kosten von Busverkehren, die durch die Landkreise oder Kommunen im Laufe der Zeit für ein verbessertes Fahrplanangebot beauftragt wurden. Kapazitätserweiterungen, von denen es derzeit rund 450 gibt, werden von der Region ebenfalls zu 100 Prozent bezahlt. Insgesamt geht es um einen jährlichen Betrag von rund 130 Millionen Euro.
Welches Busunternehmen wie viel Geld erhält, ist derzeit in rund 40 Einzelverträgen und über 150 weiteren Vereinbarungen geregelt, die von der Region, den Busunternehmen und den Landkreisen geschlossen wurden. Mit einer Satzung, deren Entwurf der Verkehrsausschuss heute positiv aufgenommen hat, möchte der Verband Region Stuttgart die Finanzierung des Busverkehrs ab 1. Januar 2014 auf eine neue, nachvollziehbare und einheitliche Grundlage stellen. Sie soll die für die regionalen Busverkehre derzeit bestehenden Verträge, die Ende 2014 größtenteils auslaufen, und Vereinbarungen ersetzen.
Wirtschaftsdirektor Dr. Jürgen Wurmthaler sagte: „Die allgemeine Vorschrift schafft Transparenz und klare Zuständigkeiten.“ Im Kern bringt die Satzung folgende Vorteile: Erstens wird nun die von den Busunternehmen erbrachte Beförderungsleistung Grundlage für die Verteilung der Fahrgeldeinnahmen. Diese wird an der Zahl der beförderten Fahrgäste und deren zurückgelegte Strecke gemessen. Zweitens schafft diese so genannte „Allgemeine Vorschrift“ die oft eingeforderte Klarheit bezüglich der Zuständigkeiten bei den Busverkehren außerhalb Stuttgarts. Denn der Verband Region Stuttgart beschränkt sich damit auf seine gesetzliche Pflichtaufgabe als Finanzierungsträger für die Anwendung des VVS-Tarifs (Verbundstufe II). Landkreisen, Städten und Gemeinden obliegt es als Aufgabenträger nach wie vor, die Busverkehre zu „bestellen“, deren Verkehrsleistung zu finanzieren oder auch die Nahverkehrspläne zu erarbeiten. Drittens könnte durch die Allgemeine Vorschrift die Verkehrsumlage sinken, die bei den VVS-Landkreisen erhoben wird, denn es fließt kein Geld mehr für Bestellleistungen von Busverkehren aus dem regionalen Haushalt. Und viertens entspricht dieses Vorgehen geltendem EU- und Bundesrecht. Denn die angestrebte Regelung ermöglicht es den Busunternehmen, die finanziell auf eigenes Risiko fahren, wettbewerbsrechtlich konform öffentliche Gelder zu erhalten, die den Wirtschaftlichkeitsgrad ihrer Verkehre erhöhen können.
Ein „vernünftiger Vorschlag“ für mehr Transparenz
Mittelfristiges Ziel müsse es sein, dass der Verband Region Stuttgart die Möglichkeit habe, ein regionales Grundangebot zu definieren, machten Redner mehrerer Fraktionen deutlich. Dies müsse durch eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht werden. Mit dem Entwurf der Allgemeinen Vorschrift liege nun ein „vernünftiger Vorschlag“ vor, der „partnerschaftlich“ auf den Weg gebracht werden müsse, sagte Rainer Ganske (CDU) Konsens sei das Ziel, klar sei aber auch: „Die Region will die Satzung erlassen“, unterstrich er. Die Region gibt den Takt vor und legt eine Diskussionsgrundlage vor, sagte Harald Raß (SPD). „Die bisher undurchsichtigen Finanzströme werden mit der Satzung auf eine transparentere Grundlage gestellt.“ Bernhard Maier (Freie Wähler) wies auf „beachtliche“ Wechselwirkungen zu anderen Finanzierungsverträgen hin. „Zum Gelingen der Allgemeinen Vorschrift gehört die Bereitschaft aller Partner.“ Eva Mannhardt (Grüne) begrüßte den Entwurf. Es biete sich „die große Chance der Entflechtung und Vereinfachung“. Kai Buschmann (FDP) sieht einen ersten Schritt darin, dem „Verkehrskuddelmuddel mehr Transparenz und Entbürokratisierung“ entgegenzusetzen. „Es besteht Handlungsbedarf“, machte auch Wolfgang Hoepfner (Linke) deutlich.
Nach den nun folgenden weiteren Gesprächen mit den VVS-Partnern und weiteren Beteiligten soll der endgültige Satzungstext im Herbst in der Regionalversammlung verabschiedet werden. Die erlassene Satzung muss dann beim Regierungspräsidium angezeigt werden. Sie wird Schritt für Schritt die Kooperationsverträge sowie die weiteren Vereinbarungen mit den Busunternehmen ablösen, je nach Vertragslaufzeit. Da es im Geflecht der Finanzierung des ÖPNV zahlreiche Querbezüge gibt, müssen auch andere Vertragswerke auf den Prüfstand und gegebenenfalls angepasst werden. Vertragskündigungen schließt der Verband Region Stuttgart aus.
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