Mit der heutigen öffentlichen Bekanntmachung auf der Website des Verbands Region Stuttgart unter www.region-stuttgart.org/bekanntmachungen wird die Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und zur Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen rechtsverbindlich. Die Regionalversammlung hatte den entsprechenden Satzungsbeschluss am 3. Dezember 2025 gefasst. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg erhob innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 23. März 2026 keine Einwendungen. Damit gilt der neue Plan ab sofort als verbindliche Grundlage für die Beurteilung der Zulässigkeit von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen.
Mit der Teilfortschreibung werden 0,7 Prozent der Regionsfläche als Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Diese Gebiete zeichnen sich durch besondere Eignung aus, etwa aufgrund ihrer Lage, bestehenden Vorbelastungen oder der häufig bestehenden gesetzlichen Privilegierung, die eine Errichtung auch ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ermöglicht. Zudem wird der Regionale Grünzug – ein zentrales Instrument des Freiraumschutzes in der Region Stuttgart – unter klar definierten Bedingungen für Freiflächen-Photovoltaik geöffnet. Ausgenommen bleiben weiterhin Waldflächen, Kernflächen und Kernräume des landesweiten Biotopverbunds sowie exponierte Bereiche mit hoher oder sehr hoher Landschaftsbildqualität.
Transparentes Planungsverfahren mit umfassenden Beteiligungsmöglichkeiten
Der Plan ist das Ergebnis eines mehrjährigen Verfahrens, an dem sich Kommunen, Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürger zu allen vorgenommenen Änderungen äußern konnten. Auf Basis aller eingegangenen Beiträge hat die Regionalversammlung die abschließende Gesamtabwägung vorgenommen und den Plan beschlossen.
Die Satzung zur Teilfortschreibung des Regionalplans, die öffentliche Bekanntmachung, die Stellungnahmen sowie die Entscheidungen der Regionalversammlung zum Umgang mit den Anregungen und weitere wichtige Unterlagen können auf der Homepage des Verbands Region Stuttgart unter www.region-stuttgart.org/solarenergie abgerufen werden.
Information für Stellungnehmende
Gemäß § 13a Abs. 5 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg erfolgt keine individuelle Rückmeldung an die Stellungnehmenden. Stattdessen werden die Stellungnahmen anonymisiert zusammengestellt und mit den Ergebnissen der Abwägung öffentlich zur Verfügung gestellt. Unter dem vorgenannten Link können die Beschlüsse der Regionalversammlung eingesehen werden.
Bei der gleichzeitig laufenden Teilfortschreibung zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen sieht das Ministerium hingegen Korrekturbedarf. Aufgrund einer Überlagerung mit einem FFH-Schutzgebiet muss ein geplantes Vorranggebiet zunächst zurückgestellt werden. Das Erreichen des Flächenzieles von 1,8% der Gesamtfläche wird dadurch jedoch nicht gefährdet.