LUDWIGSBURG/STUTTGART. Das Gutachten, wie die Verlängerung der Strohgäubahn nach Feuerbach beziehungsweise nach Weissach verkehrlich und finanziell zu bewerten ist, liegt vor. Der Gutachter stellt fest, dass der gesamtwirtschaftliche Nutzen aus den Reisezeitgewinnen, den eingesparten Pkw-Betriebskosten sowie den vermiedenen Umwelt- und Unfallschäden nicht ausreicht, den zusätzlich entstehenden Aufwand zu rechtfertigen.
Dies gelte in gleichem Maße für die Verlängerung nach Feuerbach wie nach Weissach. Als Vergleich wurde der Betrieb zwischen Korntal und Heimerdingen herangezogen. Für eine Förderung durch das Land ist es erforderlich, dass der gesamtwirtschaftliche Nutzen die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten übersteigt.
Das Gutachten wurde vom Landkreis Ludwigsburg gemeinsam mit dem Verband Region Stuttgart und den Anliegerkommunen in Auftrag gegeben. Das Innenministerium hatte die Untersuchung nach den bestehenden gesetzlichen Fördervorgaben verlangt und die Eckpunkte dafür vorgegeben. Das Ergebnis liegt nun dem Innenministerium als Zuschussgeber zur Prüfung vor. Seine endgültige Bewertung wird das Land am kommenden Mittwoch bekannt geben.
Die Anliegerkommunen an der Strohgäubahn, der Landkreis Ludwigsburg und der Verband Region Stuttgart hatten nach dem Gespräch bei Ministerpräsident Günther Oettinger im September letzten Jahres das gemeinsame Ziel formuliert, den Verkehr auf der Strohgäubahn von Weissach über Heimerdingen und Korntal bis nach Feuerbach für die Zukunft zu sichern. Landrat Dr. Rainer Haas: „Sollte das Land die Verlängerung von Heimerdingen nach Weis-sach sowie die Durchbindung nach Feuerbach als nicht förderfähig ansehen, würde ich das sehr bedauern.“
„Nach den vom Land vorgegebenen Kriterien hat sich dieses Ergebnis abgezeichnet“, sagt Dr. Jürgen Wurmthaler vom Verband Region Stuttgart. „Wir schlagen unserem Verkehrsausschuss vor, den Vertrag mit der Strohgäubahn weiterzuführen, und das heutige Angebot so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.“ Landrat Haas ergänzt: „Sollten sich die Rahmenbedingungen ändern, werden wir gemeinsam noch mal auf das Land zugehen, um die Förderfähigkeit erneut prüfen zu lassen.“