Die Stadt Sindelfingen hat eine rechtliche Regelungslücke ausgenutzt, um das Breuningerland zu erweitern und dafür Recht bekommen.“ Das hat Regionaldirektorin Dr. Nicola Schelling heute als erste Reaktion auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim gesagt. „Nach unserer Auffassung führt bei solch einem Projekt kein Weg an einem korrekten Bebauungsplan-Verfahren vorbei. Dabei müssen die Beteiligten eingebunden werden und alle Fakten transparent auf den Tisch.“ Dem habe das Gericht heute bedauerlicherweise einen Riegel vorgeschoben. „Das ist eine Niederlage für die Transparenz.“
Nach der heutigen Entscheidung ist es rechtmäßig, das Breuningerland in Sindelfingen ohne formales Bebauungsplan-Verfahren um sage und schreibe rund 10.000 Quadratmeter Verkaufsfläche zu vergrößern. Die Stadt Sindelfingen hatte einen Bauvorbescheid erlassen, welche der Erweiterung den Weg freimachen sollte. Dagegen hatten der Verband Region Stuttgart und die Stadt Böblingen Widerspruch eingelegt. Auf Weisung des Regierungspräsidiums musste die Stadt Sindelfingen diesen Bauvorbescheid zurückziehen. Dagegen hatte wiederum die Firma Breuninger geklagt und heute vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim Recht bekommen.
Planungsdirektor Thomas Kiwitt wies darauf hin, dass die Regelungen des Regionalplans gelten. Danach dürfen innenstadttypische Waren nur an gut erreichbaren Standorten oder in der Innenstadt angeboten werden. „Der heutige Richterspruch bedeutet, dass der Regionalplan im konkreten Fall nicht zur Anwendung kommt.“ Dass eine Erweiterung dieser Größenordnung an der Öffentlichkeit vorbei erfolgen könne, bezeichnete er als „schwer hinnehmbar“. „Das ist ein Nackenschlag für korrekte und transparente Planungsverfahren“, so Kiwitt. Es gelte nun, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und auszuwerten.
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