Der Planungsausschuss hat sich heute mit sehr großer Mehrheit dafür ausgesprochen, ein formales Verfahren zur möglichen Änderung des Regionalplans im Bereich „Steinbruch Fink“ in Bietigheim-Bissingen einzuleiten. Sofern die Regionalversammlung am Mittwoch, 2. März dieser Empfehlung folgt, könne eine ergebnisoffene Prüfung des Sachverhalts erfolgen, betonte Planungsdirektor Thomas Kiwitt.
Das formale Änderungsverfahren sieht eine Anhörung von Kommunen, Verbänden, Behörden und der Öffentlichkeit vor sowie eine Untersuchung zu den Auswirkungen auf die Umwelt. „Die Einleitung des Verfahrens stellt keine Vorentscheidung dar“, so Kiwitt. Wenn die Rückläufe vorliegen, könne die Regionalversammlung im Lichte aller verfügbaren Informationen und auf einer fundierten Grundlage entscheiden, ob sie dem Wunsch der Stadt Bietigheim-Bissingen folgt. Statt der ursprünglich geplanten Rekultivierung des 27 Hektar großen Steinbruchs nördlich der L 1110 möchte die Stadt Bietigheim-Bissingen diese bereits abgebaute Fläche neu nutzen: für den Weiterbetrieb des Beton- und Asphaltmischwerks, für eine neue Biogutvergärungsanlage, eine Ortsumfahrung, für die Landwirtschaft und einen ökologischen Ausgleich. Der Regionalplan sieht in diesem Bereich ein Vorranggebiet für Rohstoffabbau und einen regionalen Grünzug vor. Um die Pläne der Stadt zu realisieren, müsste der regionale Grünzug um 12 Hektar verkleinert werden. Das ginge aber nur dann, wenn der Regionalplan geändert würde. Dies ist von der Stadt Bietigheim-Bissingen beantragt worden.
In die Diskussion der Regionalrätinnen und Regionalräte mischten sich auch kritische Töne. Die Eröffnung eines Änderungsverfahrens dürfe nicht als Zustimmung zu den Plänen der Stadt verstanden werden. Sie sei vielmehr der Startschuss für eine systematische Prüfung.