Der Verband Region Stuttgart fordert vom Land auch über 2019 hinaus eine verlässliche und planbare Finanzierungssicherheit bei Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr. Das hat der Verkehrsausschuss heute in seiner Stellungnahme zur Gesetzesänderung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) deutlich gemacht. SPD, Freie Wähler, Linke und FDP stimmten dem Antrag der CDU-Fraktion zu, es bei einer Förderquote von 75 Prozent zu belassen. Die Fraktion der Grünen lehnte den Antrag ab und verwies auf die Finanzierungsverantwortung des Bundes.
Der Gesetzesentwurf sieht die seit Jahren praktizierte Senkung der Förderquote auf 50 Prozent vor. „Damit verdoppelt sich der Eigenanteil der Projektträger“, sagte Wirtschaftsdirektor Dr. Jürgen Wurmthaler. Durch die Festbetragsförderung werde zudem das Risiko für Bau- und Planungskosten auf die Projektträger abgeschoben. „Damit werde der Nutzen des LGVFG für eine zügige, umfangreiche und nachhaltige Verbesserung der Verkehrsverhältnisse deutlich in Frage gestellt. Das Land entzieht sich damit einer gemeinsamen Verantwortung“, heißt es in der Stellungnahme.
Die Region spricht sich dafür aus, für den Schienenverkehr so viel Geld zur Verfügung zu stellen, dass neben den neuen Förderungen auch vor vielen Jahren gemachte Zusagen realisiert werden können. In der Region Stuttgart geht es konkret um die barrierefreie Erreichbarkeit der Bahnsteige. Das Anfang der 90-er Jahre des letzten Jahrhunderts vereinbarte Ausbauprogramm (5. S-Bahn-Ausführungsvertrag) ist immer noch nicht finanziert und umgesetzt. Die Region empfiehlt, das Geld für den barrierefreien Ausbau vorrangig an den Bahnstationen einzusetzen, wo viele Fahrgäste unterwegs sind.
Nach Auffassung des Verbands Region Stuttgart sollen künftig auch die Regional- bzw. Regionalverkehrspläne als Grundlage für eine LGVFG-Förderung akzeptiert werden. Die Region begrüßt, dass künftig auch Projekte förderwürdig sind, die der Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen mit dem ÖPNV dienen sowie Verbesserungen, die es leichter machen, Busse und Bahnen zu nutzen (z. B. Echtzeitanzeigen oder elektronische Fahrausweise).
Für Investitionen erhält das Land Baden-Württemberg bis 2019 vom Bund pro Jahr rund 165,5 Millionen Euro. Ab 2019 stehen nach dem Föderalismuskompromiss keine so genannten Entflechtungsmittel mehr zur Verfügung. Wie es danach weiter geht, lässt der Gesetzesentwurf zum LGVFG offen. Im Zweifel sollte das Land „eigenes“ Geld zur Verfügung stellen, so die Auffassung des Verbands Region Stuttgart.
„Das Land zieht sich aus der Verantwortung und gibt diese an die Kommunen ab“, kommentierte Helmut Noë (CDU). Eva Mannhardt (Grüne) entgegnet: „Die Förderquote von 50 Prozent führt dazu, dass sorgfältiger geplant wird und Projekte zum Zug kommen, die auf der Prioritätenliste oben stehen.“ Thomas Leipnitz (SPD) erinnerte daran, dass Fördersätze auch in früheren Jahren gesenkt wurden. „Ohne Bund geht es bei diesem Thema nicht.“ „Der Gesetzesentwurf ist nicht akzeptabel,“ so Bernhard Maier (Freie Wähler). „Das Land zieht sich nun aus der Verantwortung für die kommunale Verkehrsinfrastruktur zurück.“ Wolfgang Hoepfner (Linke) bezeichnete die Senkung der Förderquote auf 50 Prozent als „großen Wermutstropfen“. Armin Serwani (FDP) kritisierte, dass sich das Land durch eine Förderung kleiner Maßnahmen verzettelt. Lasten würden auf Kommunen abgewälzt.
Pressemitteilung (als pdf-Datei)