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Regionale Vorgaben zu großflächigem Einzelhandel genehmigt

Wirtschaftsministerium stimmt der Teilfortschreibung des Regionalplans zu – Regelungslücke wird geschlossen

STUTTGART: „Jetzt haben wir Klarheit und Rechtskraft in einer zentralen Frage der Regionalplanung“, freut sich Chefplaner Thomas Kiwitt über die Genehmigung des Wirtschaftsministeriums. Damit ist die so genannte Teilfortschreibung des Regionalplans zum großflächigen Einzelhandel verbindlich. In Zukunft werden also mehrere Einzelhandelsgeschäfte in unmittelbarer Nähe in ihrer Wirkung wie ein Einkaufsmagnet behandelt (Stichwort: „Agglomeration“).

„Jetzt haben wir eine Regelungslücke geschlossen“, so Chefplaner Kiwitt und rechnet vor: Die Hürde zur Großflächigkeit liegt bei 800 Quadratmetern Verkaufsfläche. Wenn sich in Zukunft drei Läden mit jeweils 800 Quadratmetern Verkaufsfläche in unmittelbarer Nachbarschaft niederlassen ist klar: drei mal 800 Quadratmeter gleich 2.400 Quadratmeter, also großflächig.

Diese Regelung sei bundesweit Beispiel gebend und schiebe dem großflächigen Einzelhandel „durch die Hintertür“ einen Riegel vor, informierte Thomas Kiwitt heute die Mitglieder des Planungsausschusses.

Die Regionalversammlung hatte diese Änderung des Regionalplans im Juli 2008 mit Stimmen von CDU, SPD und Grünen bei Gegenstimmen von Freien Wählern, FDP und Republikanern auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Standorte für großen Einzelhandel zu konzentrieren und zu ermöglichen, dass die Bevölkerung auch künftig in der Nähe ihrer Wohnungen einkaufen kann.

Großflächige Geschäfte, in denen Lebensmittel oder Drogerieartikel erhältlich sind, sind künftig auch in kleineren Gemeinden zulässig. Sie müssen aber die eigene Bevölkerung versorgen und dürfen keine Kaufkraft aus Nachbarorten abziehen. Der Verband Region Stuttgart strebt damit an, auch in kleineren Gemeinden, eine langfristige Versorgung mit Dingen des täglichen Bedarfs zu sichern.

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