Für alle Fälle gewappnet: Ausschusssitzungen der Regionalversammlung können künftig, wenn erforderlich, auch per Videokonferenz erfolgen. Dem hat die Regionalversammlung am Mittwoch zugestimmt. So kann auch in Ausnahmesituation gewährleistet werden, dass das Gremium beschlussfähig ist.
Eine Sitzung ohne persönliche Anwesenheit kann zukünftig stattfinden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Sitzung muss „notwendig“ sein. Sie behandelt dann entweder Gegenstände einfacher Art oder kann aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Grundvoraussetzung ist, dass Bild und Ton zeitgleich übertragen werden können, um die Beratung und Beschlussfassung zu ermöglichen. Da die Sitzungen der Regionalversammlung und ihrer Ausschüsse grundsätzlich öffentlich sind, gibt es auch bei Videokonferenzen eine Übertragung in einen öffentlich zugänglichen Raum.
Aufgrund der besonderen Lage während der Corona-Pandemie hat das Land bereits im Mai 2020 ein Gesetz verabschiedet, um Beschlüsse ohne persönliche Anwesenheit zu ermöglichen. Bis Ende 2020 war die Regelung ohne Satzungsänderung gültig. Damit digitale Sitzungen weiterhin möglich sind, muss die entsprechende Regelung nun in der Satzung des Verbands Region Stuttgart festgeschrieben werden.
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