Auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben hat der Verband Region Stuttgart mindestens 1,8% der Regionsfläche für die Nutzung der Windenergie auszuweisen. An dem dafür notwendigen Planungsverfahren kann sich neben Städten, Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange auch die Öffentlichkeit zu beteiligen. Über die dafür erforderliche Auslegung der Planunterlagen in Landratsämtern und der Geschäftsstelle des Regionalversammlung hinaus wurde in sechs Gemeinden vor Ort und einer Online-Veranstaltung der Planentwurf vorgestellt.
Ziel der Veranstaltungen war es, die umfassenden Planunterlagen zu erläutern und aufzuzeigen, wie Hinweise und Anregungen in das weitere Verfahren eingebracht werden können. Gut 1.000 Personen haben dieses Angebot wahrgenommen – darunter auch Mitglieder aus Landtag, Regionalversammlung, Kreistagen und Gemeinderäten sowie unterschiedliche Bürgerinitiativen und Interessensverbände.
"Gute Pläne brauchen Transparenz und Mitwirkungsbereitschaft. Es freut mich daher, dass wir eine breite Öffentlichkeit erreichen konnten – die hoffentlich auch von den bestehenden Mitwirkungsmöglichkeiten Gebrauch macht“, so Regionaldirektor Dr. Alexander Lahl.
„Windenergie ist ein emotionales Thema, das viele Menschen aus ganz unterschiedlichen Motiven umtreibt. Im Mittelpunkt stand aber bei allen Veranstaltungen das Interesse am konkreten Planentwurf – nicht die abstrakte Diskussion der Energiewende“ lobt Dr. Lahl den sachlichen Verlauf der Termine.
Noch bis zum 2. Februar 2024 haben alle Interessierten die Möglichkeit, Anregungen zum Planentwurf vorzubringen. Alle Unterlagen sowie die Dokumentation der Informationsveranstaltungen finden sich bis zu diesem Termin auf der Homepage des Verband Region Stuttgart (Verband Region Stuttgart: Wind (region-stuttgart.org). Alle eingegangenen Stellungnahmen werden in der Regionalversammlung beraten und gehen somit in die Entscheidungsfindung ein. Vorgesehen ist eine Behandlung des Themas im April 2024.