"Das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Entschädigungen von Bahnkunden wird von Fahrgästen im Fernverkehr sicher sehr begrüßt“, sagt Wirtschaftsdirektor Dr. Jürgen Wurmthaler vom Verband Region Stuttgart. Zwar werden Fahrgastrechte auf Ebene der Europäischen Union oder des Bundes geregelt, doch die Auswirkungen des Urteils könnten aber sehr wohl die S-Bahn in der Region Stuttgart treffen.
Deswegen appelliert der Verband Region Stuttgart an die Deutsche Bahn AG, dass betriebswirtschaftliche Aspekte angesichts möglicher Entschädigungs-Zahlungen künftig nicht zum Maßstab für die Trassenvergabe im Störungsfall werden. „In schwierigen Situationen muss der Schienenverkehr zum Wohl aller Fahrgäste geregelt werden. Wegen möglicher Entschädigungszahlungen im Fernverkehr darf die S-Bahn nicht automatisch durch den Entfall von Zwischentakten das Nachsehen haben“, fordert Dr. Wurmthaler. Dies gelte unabhängig davon, durch wen die Störung ausgelöst wurde. „Wenn es schon zu Störungen kommt, sprechen wir uns dafür aus, nach den aktuellen verkehrlichen Notwendigkeiten zu entscheiden und nicht mit dem Rechenstift in der Hand.“ Diese Gefahr bestehe, da die Möglichkeiten für Entschädigungen im Nahverkehr deutlich schlechter sind als im Fernverkehr.
Wechselwirkungen beeinträchtigen die S-Bahn
Im Schienenverkehr der Region Stuttgart kommt es immer wieder zu Wechselwirkungen bei Störungen. Jüngstes Beispiel ist die heutige Signalstörung wegen Kabelbruch im Bereich Plochingen/Esslingen. Weil das Ferngleis gesperrt war, fuhren alle Fern- und Regionalzüge auf dem S-Bahn-Gleis. Ergebnis: 16 ausgefallene S-Bahn-Züge, ausgerechnet in der Hauptverkehrszeit am Morgen. Auch bei der gestrigen Weichenstörung in Tamm war der S-Bahn-Verkehr nicht Auslöser, sondern Leidtragende.
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