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Zeitplan für die Ausweisung von Windstandorten

Regionalversammlung will Windstandorte bis Herbst 2018 in den Regionalplan aufnehmen – Buocher Höhe bleibt im regionalen Konzept

Spätestens bis zum Herbst 2018 sollen die Flächen für Windräder rechtsverbindlich in den Regionalplan aufgenommen sein. Diesem Antrag der CDU-Fraktion haben sich die SPD, die Freien Wähler, die FDP sowie die AfD heute in der Regionalversammlung mehrheitlich angeschlossen. Dagegen sprachen sich Grüne, Linke und die Innovative Politik aus. Der Planungsausschuss soll nun den genauen Zeitplan ausarbeiten.  

Die Regionalversammlung hat im September 2015 beschlossen, 41 Vorranggebiete für Windenergie in den Regionalplan aufzunehmen. Davon liegen 13 Gebiete ganz oder teilweise in Landschaftsschutzgebieten. Erst wenn die Landratsämter die ergebnisoffenen Verfahren zur Änderung der Landschaftsschutzgebiete abgeschlossen oder diese abgelehnt haben, kann der Regionalplan rechtskräftig geändert werden. Bisher gilt für das Konzept der Windstandorte ein „qualifizierter Zwischenbeschluss“, der gleichzeitig die Grundlage bildet, um Ausnahmen vom Regionalplan zu ermöglichen („Zielabweichungsverfahren“). Denn überall dort, wo Windstandorte im Regionalplan vorgesehen sind, befinden sich laut Regionalplan Grünzüge, in denen nicht gebaut werden darf. 

„Der qualifizierte Zwischenbeschluss ist eine Konstruktion, die Standorte ermöglicht, aber den Großteil der Landschaft schützt und somit Planungssicherheit schafft“, machte Planungsdirektor Thomas Kiwitt heute deutlich. „Eine Dauerlösung ist das nicht.“ Er plädierte dafür, „die Ressourcen bis 2018 zielgerichtet einzusetzen“. Landratsämter und Städte sollten also dort, wo das Interesse am Bau von Windrädern besteht, die Voraussetzungen und Genehmigungen schaffen. Dann könne die Regionalplan-Änderung in einem „absehbaren Zeitraum“ abgeschlossen werden. Kiwitt verwies darauf, dass in diesem Zusammenhang die Möglichkeit bestehe, „ungeeignete oder zu konfliktträchtige Vorranggebiete zu streichen – im Rahmen einer vollständigen und rechtssicheren Abwägung.“ 

Dieser Argumentation schloss sich die große Mehrheit der Regionalversammlung an: Die Standorte „Buocher Höhe 1“ (WN 25) und „Buocher Höhe 2“ (WN 26) bleiben im regionalen Konzept. Die Regionalversammlung lehnte es damit mehrheitlich ab, entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion WN 25 aus dem Entwurf zu streichen sowie den Wunsch der FDP-Fraktion WN 25 und WN 26 herauszunehmen. Damit wurde der von Planungsdirektor Kiwitt befürchtete Abwägungsfehler gebannt, durch das Herauslösen einzelner Vorranggebiete die erforderliche Gesamtschau zu gefährden.

Pressemitteilung (als pdf-Datei)

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