Stuttgart 18.12.2025: Die Regionalversammlung hat in ihrer gestrigen Sitzung entschieden, einen Vorvertrag zur Vertriebskooperation zwischen dem Verband Region Stuttgart und der SSB AG abzuschließen. Damit soll der Ticketvertrieb für die S-Bahn künftig gemeinsam mit der Stuttgarter Straßenbahnen AG verantwortet werden. Hintergrund ist die geplante Umstellung des S-Bahn-Verkehrs auf einen sogenannten Bruttovertrag ab 2032.
Künftig trägt der Verband Region Stuttgart das Erlös- und Einnahmerisiko – und benötigt daher ein effizientes, kundennahes Vertriebssystem, das Fahrgäste überzeugt und Einnahmen sichert. „Mit der SSB haben wir einen starken kommunalen Partner an unserer Seite, der über tiefes Vertriebs-Know-how, etablierte Kundenkanäle und große Marktnähe verfügt“, so Dr. Jürgen Wurmthaler, Leitender Technischer Direktor für Wirtschaft und Infrastruktur.
KERNINHALTE DER KOOPERATION
Für die Umsetzung eines Kooperationsmodells zwischen Verband Region Stuttgart und SSB werden in den kommenden Monaten die strukturellen Voraussetzungen geschaffen. Der gemeinsame Vertrieb soll einheitliche Standards bei Automaten, Kundenzentren und digitalen Services sicherstellen – unabhängig davon, ob Fahrgäste S-Bahn oder SSB-Verkehrsmittel nutzen. Auch Synergieeffekte zur Entlastung öffentlicher Haushalte werden erwartet. Es ist geplant, dass der Verband unter anderem Standorte und Finanzierung für Ticketautomaten sowie Räume für Kundenzentren bereitstellt. Die SSB übernimmt den Betrieb der Kundenzentren, Automatenbetreuung, Abo-Vertrieb, Kundenservice sowie Marketing zur Fahrgastgewinnung. Die Umsetzung des Kooperationsmodells zwischen Verband Region Stuttgart und SSB hat erhebliche Auswirkungen auf das Wettbewerbsfahren zur Vergabe der S-Bahn-Leistungen. So wird der Vertrieb mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von etwa 15 Mio. Euro aus dem Vergabeverfahren herausgelöst.
Mit dem Vorvertrag wird der Weg für eine detaillierte Kooperationsvereinbarung geebnet, die im Frühjahr/Sommer 2026 final von den Gremien verabschiedet werden soll. Anschließend erfolgt eine vergaberechtliche Bekanntmachung der Kooperation.