Die Regionalversammlung hat am 28.07.2021 beschlossen, ein Regionalplan-Änderungsverfahren zur Festlegung eines rund 20 Hektar großen Regionalen Gewerbeschwerpunkts in der Gemeinde Aichelberg einzuleiten (Vorranggebiet „Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen“).
Gegenwärtig erfolgt die frühzeitige Information zu diesem Planungsverfahren. Es handelt sich noch nicht um das Beteiligungsverfahren. Dieses findet zu einem späteren Zeitpunkt auf der Grundlage eines konkreten Planentwurfs statt, der zur Zeit erarbeitet wird. Informationen zum geplanten Änderungsverfahren finden Sie hier:
Die räumliche Lage des Bereichs kann der Übersichtskarte entnommen werden:
Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Regionalplans
Weiter Informationen:
Sitzungsvorlage (mit Anlage) der Regionalversammlung vom 28.07.2021
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) bzw. § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz (LplG) wird derzeit vorbereitet. Auf der Grundlage des konkreten Planentwurfs können dann die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Stellung zu den Planungen nehmen. Hierzu erfolgt zu gegebener Zeit eine gesonderte Bekanntmachung und Beteiligung.
Die Regionalversammlung hat am 28.07.2021 beschlossen, ein Regionalplan-Änderungsverfahren zur Festlegung eines rund 20 Hektar großen Regionalen Gewerbeschwerpunkts in der Gemeinde Mundelsheim einzuleiten (Vorranggebiet „Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen“). Im Gegenzug soll ein run 7 Hektar großer, bislang nicht umgesetzter, Teil des im Regionalplan festgelegten Gewerbeschwerpunkts "Ottmarsheimer Höhe" in Besigheim-Ottmarsheim zrückgenommen und als Regionaler Grünzug festgelegt werden.
Gegenwärtig erfolgt die frühzeitige Information zu diesem Planungsverfahren. Es handelt sich noch nicht um das Beteiligungsverfahren. Dieses findet zu einem späteren Zeitpunkt auf der Grundlage eines konkreten Planentwurfs statt, der zur Zeit erarbeitet wird. Informationen zum geplanten Änderungsverfahren finden Sie hier:
Die räumliche Lage des Bereichs kann der Übersichtskarte entnommen werden:
Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Regionalplans
Weiter Informationen:
Sitzungsvorlage (mit Anlage) der Regionalversammlung vom 28.07.2021
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) bzw. § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz (LplG) wird derzeit vorbereitet. Auf der Grundlage des konkreten Planentwurfs können dann die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Stellung zu den Planungen nehmen. Hierzu erfolgt zu gegebener Zeit eine gesonderte Bekanntmachung und Beteiligung.
Die Entwicklung eines „Strategischen Regionalen Vorhaltestandorts“ soll der kurzfristigen Breitstellung von Flächen für größere Vorhaben dienen. Insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Veränderungen im Bereich der Automobilindustrie werden solche Flächen benötigt, sind aber in der Region Stuttgart kaum verfügbar. Vorgesehen ist daher die gemeinsame Entwicklung eines Interkommunalen Gewerbegebietes unter Beteiligung der regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Der dafür vorgesehene Standort verfügt über eine gute verkehrliche Anbindung an die A 8, liegt in ausreichender Entfernung zu bestehender Wohnbebauung und weist keine erkennbaren naturschutzfachlichen Realisierungshemmnisse auf. Für eine entsprechende planerische Steuerung ist allerdings die Änderung des Regionalplanes eine zentrale Voraussetzung.
Die Regionalversammlung hatte in ihrer Sitzung am 28. April 2021 den Planentwurf für die Anhörung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange beschlossen und die Geschäftsstelle mit der Durchführung der entsprechenden Verfahren beauftragt. Die Unterlagen dafür wurden zusammengestellt, die Maßnahmen zum Start des Verfahrens eingeleitet. Vor der erforderlichen öffentlichen Ankündigung der Offenlage durch den Verband zeichnete sich jedoch die Initiative gegen eine Gewerbeentwicklung an dem Standort auf Gemarkung Dettingen unter Teck ab. Im Rahmen eines Bürgerentscheides hat sich die Bürgerschaft am 26.09.2022 mehrheitlich gegen die Entwicklung im Bereich „Hungerberg“ ausgesprochen, womit die Möglichkeit hier zeitnah baureife Flächen bereitzustellen entfällt. Damit entfällt auch die Grundlage des Verfahrens zur Änderung des Regionalplanes in diesem Bereich. Der Planungsausschuss des Verband Region Stuttgart hat dies am 13.10.2021 in öffentlicher Sitzung formal zur Kenntnis genommen. Das Planverfahren wird damit nicht mehr weiterverfolgt.
In der Regionalversammlung am 22. Juli 2015 wurde die Entscheidung gefällt, dass vier Standorte als Ersatz für den Gewerbeschwerpunkt Pleidelsheim/Murr in den Regionalplan aufgenommen werden sollen:
- Ingersheim (angrenzend an das Gewerbegebiet „Gröninger Weg“, rund 15 Hektar)
- Schwieberdingen (zwischen Schnellbahntrasse und dem Gewerbegebiet Schwieberdingen, rund 23 Hektar)
- Korntal-Münchingen (zwischen A81 und B10, rund 19 Hektar)
- Bietigheim-Bissingen (westl. des Gewerbegebiets Tamm Nord, südl. der Ludwigsburger Straße, rund 17 Hektar)
Nach Einleitung des Teiländerungsverfahrens am 22.07.2012 lief zu diesen vier Standorten ein Beteiligungsverfahren für Verbände, Städte und Gemeinden. Auch Bürgerinnen und Bürger konnten sich äußern. Der Verband Region Stuttgart hatte außerdem Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger angeboten.
Die Änderung des Regionalplans wurde am 01.08.2016 genehmigt und trat mit der Bekanntmachung am 19.08.2016 in Kraft. Zum Download:
Geänderter Text des Regionalplans
Umweltbericht
Alle Detail-Informationen zu den einzelnen Gebieten wie Steckbriefe und die entsprechenden Ausschnitte aus der Raumnutzungskarte erhalten Sie über einen KLICK auf den jeweiligen Punkt:
(PDF-Download)
1: Sitzungsvorlage zur Vorberatung im Planungsausschuss am 22.04.2015
2: Entwurf des Satzungsbeschlusses
3: Entwurf des Plansatzes und den Änderungen der Raumnutzungskarte
4: Zusammenfassende Umwelterklärung
5: Monitoring gemäß SUP-Richtlinie
Bietigheim-Bissingen
Großbottwar
Ingersheim
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Schwieberdingen
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