Masterpläne

Charakteristisch für die Region Stuttgart sind vielfältige, sehr unterschiedliche Landschaftsräume. Ziel ist es, diese im Rahmen des Landschaftsparks zu sichern und weiterzuentwickeln.

Zu diesem Zweck werden teilräumliche Konzepte entwickelt – die sogenannten „Masterpläne“ – die auf die jeweilige Landschaft zugeschnittene Ziele und konkrete Projektvorschläge enthalten.

Die Abgrenzung der jeweiligen Plangebiete orientiert sich dabei primär an naturräumlichen Einheiten. Administrative Grenzen, wie Landkreise, spielen keine Rolle, einzig die Lage in der Region Stuttgart ist bindend. Ausgehend von einer am Landschaftserlebnis orientierten Perspektive werden für die Pläne neue Kooperationsstrukturen aufgebaut.

Bis auf den Masterplan Schönbuch, der verbandsintern erstellt wurde, erfolgte die Erarbeitung der Masterpläne bislang durch externe Planungsbüros oder Arbeitsgemeinschaften unter enger Einbindung der jeweils relevanten lokalen und regionalen Akteure aus Politik, (Fach-)Verwaltung und Gesellschaft. Diese bringen sowohl ihre spezifischen lokalen Kenntnisse als auch Projektideen ein. Der Planungsfortschritt wird dabei regelmäßig in den zuständigen örtlichen und regionalen Gremien rückgekoppelt. Ziel ist es, diese interkommunale und interdisziplinäre Zusammenarbeit über die Konzeption hinaus bis hin zu konkreten Projektumsetzungen zu verstetigen. Dazu werden nach Abschluss der Planungsphase Treffen organisiert, um die Umsetzung der Masterpläne zu koordinieren.

Die Inhalte der einzelnen Masterpläne variieren je nach Lage der Teilräume in der Region: In den urbanen Kerngebieten – wie im Landschaftspark Neckar – steht die qualitative Aufwertung und Rückgewinnung von Freiräumen im Mittelpunkt, in den naturnahen Randlagen – wie im Landschaftspark Albtrauf – die räumliche Erschließung und touristische Wertschöpfung der vorhandenen landschaftlichen Qualitäten.

Instrumentell sind die Masterpläne eine konzeptionelle Leitschnur für eine unabhängig von administrativen Grenzen abgestimmte Entwicklung von Landschaft und Erholungsinfrastruktur. In rechtlicher Hinsicht sind diese „Ideensammlungen“ allerdings unverbindlich – es besteht für die beteiligten Kommunen keine Verpflichtung zur Umsetzung einzelner Maßnahmen.

Damit den Plänen dennoch Taten folgen, unterstützt der Verband die Umsetzung dieser Konzepte durch das jährlich ausgeschriebene Programm zur Kofinanzierung einzelner Projekte.

10 Jahre Landschaftspark

10 Jahre Landschaftspark | 0,00 EUR

Dokumentation zur Jubiläumsveranstaltung zusammen:wachsen

Schriftenreihe Band 33

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